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Kampfschwimmer der Bundeswehr bilden im Niger Spezialkräfte aus. Die Ausbildung erfolgt auf Einladung der Regierung des Landes und auf einem Militärgelände. Der Wehrbeauftragte des Bundestages wirft juristische Fragen auf.
Berlin - Der Wehrbeauftragte des Bundestags bezweifelt, dass ein Ausbildungsmission deutscher Spezialkräfte im afrikanischen Niger rechtmäßig ist. In einer vertraulichen Sitzung des Verteidigungsausschusses monierte Hans-Peter Bartels laut einem «Spiegel»-Bericht, dass im Niger rund 20 Kampfschwimmer der Marine einheimische Spezialkräfte ausbilden - jedoch ohne ein entsprechendes Mandat des Bundestags. «Es darf nicht zwei verschiedene Bundeswehren geben», sagte der SPD-Politiker laut «Spiegel». Mal würden Auslandseinsätze mandatiert, mal nicht.
Das Verteidigungsministerium wies die Forderung zurück. Ein Sprecher erklärte, das Parlament sei bereits im vergangenen Jahr vertraulich unterrichtet worden. Die Spezialkräfte der Bundeswehr übten bei der Ausbildung keine hoheitlichen Befugnisse aus und seien nicht in bewaffnete Unternehmungen einbezogen. Sie seien auf Einladung der Regierung des afrikanischen Landes dort und auf einem Militärgelände. Die Bedingungen für die Mission würden nun aber nochmals geprüft, erklärte er der Deutschen Presse-Agentur.
Die Grünen schlossen sich der Kritik von Bartels an. «Die Bundesregierung versucht seit Jahren in einem schleichenden Prozess, Auslandsmissionen der Bundeswehr nicht zu mandatieren oder Mandate in absurder Form zu überdehnen», sagte der Sicherheitspolitiker Tobias Lindner dem Magazin. «Für die Transparenz, aber auch zum Schutz der eingesetzten Soldaten muss die Bundesregierung die Mission in Niger auf eine saubere rechtliche Grundlage stellen.»
Das westafrikanische Land wird von zunehmender Gewalt islamistischer Terroristen bedroht. Niger war lange eines der Haupttransitländer von Migranten auf dem Weg nach Europa.
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