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Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
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Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
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Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
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Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Suhl: Im Streit um einen Sturmgewehr-Großauftrag lässt der Thüringer Waffenhersteller C. G. Haenel nicht locker. Man habe beim Bundeswehr-Beschaffungsamt Rüge eingereicht, teilte das Unternehmen am Freitag in Suhl mit. Das ist Voraussetzung, um später eine Vergabebeschwerde einzuleiten - diese hätte aufschiebende Wirkung für die Auftragsvergabe. Das Bundesverteidigungsministerium hatte Haenel unlängst wegen Hinweisen auf Patentrechtsverstöße vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stattdessen soll der Konkurrent Heckler & Koch (HK) zum Zuge kommen. Es geht um 120 000 Sturmgewehre, die das von HK gefertigte «G36» ablösen sollen.
In der Mitteilung äußert sich Haenel erstmals ausführlich gegenüber der Öffentlichkeit zu den einzelnen Vorwürfen. Es gebe keine Patentrechtsverletzung, heißt es in dem Schreiben unter Bezug auf ein von Haenel vorgelegtes Gutachten. Im Zentrum des Streits steht ein «over the beach»-Patent. Hierbei geht es um Bohrungen, die einen schnellen Wasserabfluss und eine rasche Schussbereitschaft ermöglichen sollen, etwa wenn Soldaten am Strand landen und zunächst durch Wasser waten - daher der Begriff.
Heckler & Koch wirft Haenel hierzu eine Patentrechtsverletzung vor und klagt deswegen - separat zum Vergabeverfahren - vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Nun behauptet Haenel aber, dass in dem eigenen Sturmgewehr «eine völlig andere technische Lösung zur Ableitung des eintretenden Wassers als das maßgebliche Patent von Heckler & Koch» genutzt werde.
Die zweite vom Bund «behauptete Patentrechtsverletzung» darf nach Ansicht von Haenel ebenfalls nicht zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen - hierbei geht es um das Magazin des Gewehrs. Zudem weist das Thüringer Unternehmen den Vorwurf, Vergabeunterlagen unzulässigerweise geändert zu haben, von sich. «Wenn ein Angebot auszuschließen wäre, dann eindeutig das Angebot von Heckler & Koch», denn der Konkurrent sei von Vergabeunterlagen abgewichen, so Haenel.
Im vergangenen Jahr hatte das kleine Unternehmen, das zu einem arabischen Rüstungskonzern gehört, überraschend den Zuschlag bekommen für den prestigeträchtigen Auftrag. Danach legte der zunächst unterlegene Bundeswehr-Standardlieferant Heckler & Koch aber Rechtsmittel ein. Tatsächlich überdachte das Bundesverteidigungsministerium mit dem ihm untergeordneten Beschaffungsamt seine Entscheidung und machte eine Kehrwende - pro HK und contra Haenel.
Eins steht schon fest: Die ohnehin schon deutlich verzögerte Neubewaffnung der Truppe wird weiter auf sich warten lassen. Denn nach Einschätzung von Vergaberechtlern könnte es bis zum Herbst dauern, bis der Gang durch die Instanzen ein Ende nehmen könnte.
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