70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Teilnehmer waren nahezu 50 Vorsitzende von TruKa, zuständige Personalvertretungen, Gruppensprecher Soldaten (ÖPR/GPR) und Sprecher Vertrauenspersonen (VP). Foto: DBwV
Giengen. Nahezu 50 Vorsitzende von TruKa, zuständige Personalvertretungen, Gruppensprecher Soldaten (ÖPR/GPR) und Sprecher Vertrauenspersonen (VP) informierten sich bei der zweitägigen Fachtagung des Landesverbands Süddeutschland im November 2018 zu aktuellen Themen der Beteiligungsrechte und über die Positionen des DBwV dazu in Giengen. Dabei standen aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung von Soldatenbeteiligungsgesetz und Bundespersonalvertretungsgesetz, die Soldatenarbeitszeitverordnung und die Zusammenarbeit von DBwV und Personalvertretungsgremien im Mittelpunkt.Landesvorsitzender Stabsfeldwebel a.D. Gerhard Stärk konnte sich in der Durchführung der Tagung auf die Expertise der Beauftragten für Beteiligungsrechte im Landesverband und auf weitere Referenten von GVPA, Manfred-Grodzki-Institut des DBwV (MGI) und der Abteilung Recht des DBwV verlassen.
Nach der Information der Teilnehmer zu aktuellen verbandspolitischen Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene durch Stärk stimmte der Beauftragte Beteiligungsrechte Oberstabsfeldwebel a.D. Ralph Bender auf die inhaltlichen Themen der Tagung ein. Bender warb dabei um eine engere Zusammenarbeit der Kameradschaften des DBwV mit Personalräten und Vertrauenspersonen. Er sieht darin einen Weg, diese Gremien mit der Expertise des DBwV zur Umsetzung gleicher Interessen zu stärken. Der zweite Beauftragte Beteiligungsrechte, Hauptmann a.D. Heinrich Herbort, stellte dazu die "Konzeption Beteiligungsrechte im DBwV" vor.
Die Ziele des GVPA und die Zusammenarbeit mit dem Vertrauenspersonenausschuss stellte der Sprecher GVPA, Oberstleutnant Tobias Brösdorf, vor. Er hoffe, dass nach nunmehr zwei Jahren intensiver Arbeit nach Novellierung des SBG die Neufassung der Zentralen Dienstvorschrift 1472/1 – „Soldatische Beteiligung in der Bundeswehr“ zeitnah durch den Generalinspekteur erlassen werde. Bei der Diskussion um die Zurruhesetzung von Berufssoldaten stellte Brösdorf klar, dass realistisch betrachtet längere Dienstzeiten kommen werden und rechtlich auch ohne Gesetzesänderungen bereits jetzt möglich seien. Wie eine künftige „Modernisierung der Zurruhesetzungspraxis“ im Konkreten ausgestaltet werde, ist nicht nur Thema im DBwV sondern beschäftige auch den GVPA. Sebastian Lohmüller von der Abteilung Recht des DBwV schaute zurück auf die Entwicklungen zur Umsetzung der SAZV und beschrieb am Ende den unakzeptablen Status quo in der Sache: Akzeptanzprobleme, Personalmangel und Bürokratiewahnsinn. Auch wenn der DBwV Verbesserungen erreichte - wie mit der Aufnahme des Ausnahmetatbestands für einsatzgleichen Verpflichtungen – bleiben mit den aktuellen Regelungen der SAZV viele Fragen zur Arbeitszeit unbeantwortet, die gesetzlicher Klarstellung bedürfen. Der DBwV arbeite dazu im aktuellen Gesetzgebungsverfahren mit.
Nicole Knorz vom MGI stellte klar, welche Schulungsansprüche für Mitglieder von Personalräten und für Vertrauenspersonen gemäß Gesetzgebung und nach der aktuellen Rechtsprechung bestehen. Deutlich wurde dabei, dass bei den umfangreichen Aufgaben der VP und den zu beachtenden gesetzlichen Grundlagen eine Grundschulung von bis zu drei Tagen auch nach aktueller Rechtsprechung als nicht ausreichend angesehen werde. Hinzu kämen Spezialschulungen, die die VP je nach eigenem Bedarf beantragen könne. Im Weiteren ging Knorz auf praktische Fragen der Anwendung des SBG und des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) ein. Die Diskussionen im Plenum zeigten, dass bei allen Fortschritten in den gesetzlichen Regelungen zum SBG und BPersVG weiterer Nachbesserungsbedarf besteht. Insgesamt wiederum eine erfolgreiche Tagung, die die Teilnehmer umfassend über aktuelle Änderungen im Beteiligungsrecht informierte. Dass dies auch künftig notwendig sein werde, zeigen die ständigen Anpassungen im Beteiligungsrecht, rechtliche Klarstellungen der Gerichte und die vielen offenen Fragen der VP und Sprecher in den Beteiligungsgremien. Der Landesvorsitzende Stärk plant deshalb eine Tagung für diese Zielgruppe auch für das kommende Jahr im November.
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