70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Hat auch hierzulande die Diskussion um den Einsatz von Streitkräften im Innern angestoßen: Französische Soldaten werden nach den Terroranschlägen in Paris zu Sicherungsaufgaben herangezogen. Foto: dpa
72 Prozent der Deutschen sind der Meinung, die Bundeswehr solle im Falle eines Terroranschlags in Deutschland die Polizei unterstützen dürfen, so die Forschungsgruppe Wahlen. Dieses Vertrauen der Bevölkerung ist für uns Auszeichnung und Verpflichtung zugleich.
Derzeit sind bewaffnete Einsätze der Bundeswehr in drei Fällen möglich. Erstens: Im Spannungs- und Verteidigungsfall. Dieser kann nicht nur bei einem Angriff eines anderen Staates festgestellt werden, ein terroristischer Anschlag vom Ausmaß des 11. September 2001 würde dafür genügen. Zweitens: Im Fall des inneren Notstands, wenn also in Deutschlands „bürgerkriegsähnliche Zustände“ herrschen. Davon kann, selbst bei schweren Terroranschlägen wie sie Europa jüngst erschütterten, keine Rede sein. Sowie – drittens – im Katastrophennotstand; ein Terroranschlag kann gemäß Bundesverfassungsgericht ein besonders schwerer Unglücksfall sein, der wiederum den Einsatz der Bundeswehr im Innern rechtfertigt – allerdings nur im äußersten Fall.
Der präventive Einsatz, wie beispielsweise der Objektschutz, ist vom Grundgesetz nicht abgedeckt. Dies ist grundsätzlich klassische Polizeiarbeit und muss es auch bleiben. Nebenbei, Terroristen werden auch durch patrouillierende Soldaten nicht abgeschreckt oder gar aufgehalten, wie uns jüngst die Anschläge in unseren europäischen Nachbarländern aufzeigten. Die Bundeswehr kann und soll den Personalabbau bei der Polizei nicht als Lückenfüller kompensieren – diese ist aufgrund der Sparpolitik der letzten 20 Jahre selbst in einem äußerst schlechten Zustand. Daher teilen wir in dieser Frage die Auffassung der beiden Polizeigewerkschaften. Es ist zudem unglaubwürdig, wenn einerseits die Bewachung von Kasernen und Liegenschaften - durch eine notwendige Konzentration der Streitkräfte auf ihren Kernauftrag, privaten Sicherheitsdiensten - unter anderem aufgrund von Personalmangel - übertragen wird, aber andererseits Soldatinnen und Soldaten in Fußgängerzonen oder Parks patrouillieren sollen. Überhaupt ist die Bundeswehr durch zunehmende Auslandseinsätze und NATO-Verpflichtungen bereits jetzt „überbucht“.Außerdem wichtig: Die Bundeswehr kann jederzeit unbewaffnete Amtshilfe leisten. Das wäre gerade in Katastrophenszenarien zum Beispiel durch die Unterstützung in der sanitätsdienstliche Versorgung oder Transportkapazitäten lebensrettend sein. Mittels Übungsszenarien, angelehnt an heutige Bedrohungen, muss indes evaluiert werden, wann Rotes Kreuz, THW und Polizei an ihre Grenzen stoßen und unzureichende Schnittstellen sowie Verfahren in der Bund- Länderkooperation nachgebessert werden müssen. Fakt bleibt: Verwässerte zivil-militärische Zuständigkeiten führen nicht zu einem Mehr an Sicherheit. Gemeinsame Übungen mit allen betroffenen Akteuren, wie sie in weiten Bereichen der Amtshilfe im regionalen Bereich bereits Normalität sind, müssen selbstverständlich sein. Es wäre unverantwortlich, einen Worst Case nicht zu üben, wenn dadurch lebenswichtige Maßnahmen im Ernstfall erst effektiv greifen können. Wir begrüßen darum die vorgesehene Großübung im Herbst dieses Jahres. Sie trägt, genau wie die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und der Innenministerkonferenz, dazu bei, dass im Falle des Falles – der hoffentlich nie eintritt – und im Rahmen der bestehenden Gesetze alle denkbaren Vorkehrungen getroffen wurden. Bisher war auf unsere gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge Verlass. Mit Blick auf die nun angestrebte und dringend notwendige Stärkung von Polizei, Bundeswehr und Nachrichtendienst kann es auch so bleiben – soweit den Ideen auch die Finanzmittel für die zu verbessernde materielle und personelle Ausstattung folgen.
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