70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Panzergrenadiere fahren mit einem Marder während der Übung Iron Wolf 2017 in Litauen Foto: Bundeswehr
Was für ein Erfolg! Der DBwV hat einmal mehr das Unmögliche möglich gemacht: Seit März haben wir mit allen Mitteln gerungen, Briefe geschrieben, Gespräche mit Parlamentariern geführt, Überzeugungsarbeit im BMI und im BMVg geleistet - und jetzt ist es geschafft. Statt der Stufe 2 soll jetzt bei der Mission "Enhanced Forward Presence" AVZ der Stufe 3 gezahlt werden! Die Regelung tritt mit Bescheid vom 20. September 2017 in Kraft, Stichtag für die Auszahlung ist der 1. Juni 2017. Über diesen Tag hinaus gibt es keine Rückwirkung. Dies bedeutet, dass nur Betroffene Anspruch auf den AVZ haben, die nach dem Stichtag vor Ort im Einsatz waren. Außerdem gilt die Erhöhung nur für die Teilnehmer der Nato-Mission „Enhanced Forward Presence“, nicht aber für andere Aktivitäten im Baltikum. Die Differenz zwischen Stufe 2 (46 Euro) und Stufe 3 (62 Euro) wird von Amts wegen gezahlt – Betroffene müssen sich um nichts weiter kümmern. Für den DBwV ist das ein Sieg mit Ansage: Auf seiner Litauen-Reise mit dem Bundespräsidenten hatte der Bundesvorsitzende Oberstleutnant André Wüstner den Männern und Frauen versprochen, dass wir das noch im September packen. Unser Dank gilt jetzt den Kameraden und Kollegen in den jeweiligen Ressorts, die unsere Argumentation nachvollzogen haben.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: