70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der Reichstag in Berlin: Die sozialen Themen des Koalitionsvertrags können sich sehen lassen Foto: pixabay
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,die der GroKo angehörenden Parteien haben endlich dem Koalitionsvertrag zugestimmt, sodass nun ein halbes Jahr nach der Bundestagswahl eine neue Bundesregierung steht. Grund genug, noch einmal einen Blick auf einige Themen im Koalitionsvertrag zu werfen, die mit der Bundeswehr nicht unmittelbar etwas zu tun haben, dennoch für ihre zivilen Beschäftigten von besonderem Interesse sind.Die Koalitionäre vereinbarten eine Einschränkung von sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen auf maximal 2,5 Prozent der Belegschaft eines Arbeitgebers und dies mit einer Höchstdauer von 18 Monaten. Dies kommt zwar der Forderung der Delegierten der 20. Hauptversammlung des DBwV nach Eindämmung von befristeten Arbeitsverträgen ohne Sachgrund entgegen. Bei 2,5 Prozent der Belegschaft würde es jedoch in der Bundeswehr bedeuten, dass bis zu knapp 6000 dieser Arbeitsverträge abgeschlossen werden dürfen. Zumindest die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverhältnissen mit Sachgrund, die sogenannten Kettenverträge, sollen auf maximal fünf Jahre begrenzt werden.
Erfreulich ist die Absicht der nachhaltigen Gestaltung der Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit, auch eine Forderung der 20. Hauptversammlung. Gleiches gilt für die Sicherung des Rentenniveaus von 48 Prozent bis 2025. Nachdenklich dagegen machen Pläne, wie es danach weitergehen soll. Eine Rentenkommission soll bis zum März 2020 hierzu Empfehlungen geben. Ob dann in den verbleibenden 18 Monaten bis zur Bundestagswahl 2021 die überfällige Rentenreform beschlossen werden kann, dürfte mehr als fraglich sein.Begrüßenswert ist auch die Rückkehr zur echten paritätischen Beitragszahlung zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die vom DBwV kritisierte Bürgerversicherung wird im Koalitionsvertrag nicht angesprochen, theoretisch ist sie jedoch noch nicht vom Tisch. Denn es soll „ein modernes Vergütungssystem“ geschaffen werden, das die ambulante Honorarordnung der GKV und die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (PKV) ablösen könnte.Viel Licht und ein wenig Schatten also in den sozialen Themen des Koalitionsvertrags. Es sind jedoch erst einmal nur abstrakte Absichten, die nun umzusetzen sind. Der DBwV wird die gesetzliche Umsetzung eng begleiten, damit die durch diese Absichten geweckten Erwartungen auch im Detail erfüllt werden.Mit herzlichen Grüßen
IhrKlaus-Hermann ScharfVorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
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