70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Bad Kissingen - Vor dem Amtsgericht in Bad Kissingen beginnt am Dienstag (15. Mai 2018, 11.00 Uhr) der Prozess gegen einen Ausbilder der Bundeswehr wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Hauptfeldwebel des Ausbildungszentrums im unterfränkischen Hammelburg soll an einem sehr heißen Tag im September 2016 nicht ausreichend auf den gesundheitlichen Zustand der Soldaten geachtet haben, bevor er sie mit schwerem Gepäck mehr als drei Kilometer schnell laufen ließ. Vier Männer brachen zusammen. Drei von ihnen mussten auf der Intensivstation behandelt werden, einer lag im künstlichen Koma. Der Anklage zufolge hätte der 41-Jährige erkennen müssen, dass ein Teil der Männer zu dem Marsch nicht mehr in der Lage war. Auch habe der Hauptfeldwebel nicht kontrolliert, ob die Soldaten vor dem Lauf genügend getrunken hatten. Infolgedessen seien alle vier Soldaten lebensbedrohlich erkrankt. Es ist bislang ein Prozesstag geplant, bereits am Nachmittag könnte demzufolge das Urteil gesprochen werden.
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