70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Abflug in den Einsatz: Soldaten des Taktischen Luftwaffengeschwaders 51 Immelmann starten im Dezember 2015 mit einem Airbus A400M vom Fliegerhorst Jagel in den Syrien-Einsatz. Inzwischen müssen Soldaten immer wieder lange Wartezeiten in Kauf nehmen, bevor sie in den Flieger steigen können. Foto: Bundeswehr/Kevin Schrief
Berlin. Es ist ein Ärgernis, das in letzter Zeit für viel Verdruss gesorgt hat: Bundeswehrsoldaten müssen ein ums andere Mal an Flughäfen, in bereitgestellten Unterkünften oder in anderen Liegenschaften warten, weil der Flug in das Einsatzland nicht stattfindet. Das kann sich mitunter über mehrere Tage hinziehen, denn die Soldaten dürfen in der Wartezeit den Abflugort nicht verlassen. Der DBwV ist der Auffassung, dass dies nicht zu Lasten der Soldaten gehen darf. „Auch nach der Soldatenarbeitszeitverordnung sind solche Wartezeiten eindeutig als Bereitschaftsdienst und mithin als Arbeitszeit zu werten“, sagt Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, Vorsitzender Luftwaffe im DBwV-Bundesvorstand, „das BMVg wird zukünftig also rechnen müssen, ob es günstiger ist, sich Soldaten in Warteposition zu leisten, oder ein neues Luftfahrzeug einzusetzen, welches den Transport sicherstellt."
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