70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Bezügeabrechnung für Tarifbeschäftigte
In letzter Zeit erhält der DBwV vermehrt Anfragen von Mitgliedern im Status Arbeitnehmer zu einer Angabe in ihrer Bezügeabrechnung und einer vermeintlichen Überzahlung beim monatlichen Entgelt. Es betrifft ausschließlich Tarifbeschäftigte, die vor dem Inkrafttreten des TVöD Angestellte waren. In ihrer Bezügeabrechnung steht unter den persönlichen / organisatorischen Daten im Feld „TarifGrp/-stufe“ ein Plus hinter der Stufenangabe.
Die Ursache liegt genau neun Jahre zurück. Zum 1. Oktober 2005 trat der TVöD in Kraft und die hierfür festgelegten Überleitungsregelungen des TVÜ-Bund. Darin wurden u.a. auch die Zuordnung der Bezüge aus den Vergütungsgruppen gemäß BAT/BAT-O zur Entgelttabelle TVöD geregelt. Die Überleitung erfolgte in drei Schritten.
Zunächst wurde gemäß § 4 und Anlage 2 TVÜ-Bund von der Vergütungsgruppe BAT/BAT-O in die entsprechende Entgeltgruppe TVöD übergeleitet. Im zweiten Schritt erfolgte die Berechnung des Vergleichsentgelts nach § 5 TVÜ-Bund. Auf Grundlage der Bezüge im September 2005 setzte sich dieses wie folgt zusammen:
Die kinderbezogenen Bestandteile (Ortszuschlag ab Stufe 3) wurden nicht in das Vergleichsentgelt einbezogen. Sie wurden bzw. werden als Besitzstand solange weitergezahlt, wie Kindergeldanspruch besteht.
Anhand des Vergleichsentgelts wurde die Einstufung in der Entgeltgruppe gemäß § 6 TVÜ-Bund vorgenommen. Dabei wurde eine so genannte individuelle Zwischenstufe gebildet, da der Betrag des Vergleichsentgelts in der Regel nicht dem einer Stufe entsprach. Nach zwei Jahren zum 1. Oktober 2007 war man in die nächst höhere Stufe aufgerückt und befand sich seitdem in der tariflichen Stufenautomatik.
Für einen Teil der Tarifbeschäftigten war jedoch das berechnete Vergleichsentgelt höher als der Betrag der Endstufe ihrer Entgeltgruppe. Sie wurden somit in eine individuelle Endstufe eingestuft, die bei unveränderter Eingruppierung – ggf. sogar auch nach einer zwischenzeitlich vorgenommenen Höhergruppierung – bis heute Bestand hat und auch zukünftig erhalten bleiben wird. Die Differenz zwischen dem Betrag der Endstufe und dem der individuellen Endstufe ist dynamisiert, d.h. nimmt an den tariflichen Erhöhungen teil. Die Einstufung in eine individuelle Endstufe wird in der Bezügeabrechnung mit einem Plus hinter der Stufenangabe gekennzeichnet.
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