70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
06/2016
Berlin. Vor dem Hintergrund der Medienberichterstattung vom Wochenende über Finanzierungsprobleme bei der Bundeswehr erklärt der Bundesvorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbands, Oberstleutnant André Wüstner:
Verteidigungsministerin von der Leyen hat recht mit der Feststellung, dass in der Vergangenheit zu wenig investiert worden sei und deshalb große Lücken bei Material und Personal entstanden seien. Vor allem die ‚Neuausrichtung‘ mit ihren immensen Sparauflagen aus der letzten Legislaturperiode hat sich sehr negativ auf die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte ausgewirkt.“
Wüstner weiter: „Es ist vor allem vor dem Hintergrund der weltweit zunehmenden Krisen und Konflikte ebenso folgerichtig wie notwendig, die ‚Trendwende‘ bei Material und Personal einzuleiten.“ Die sei allerdings bei der gegenwärtigen Finanzplanung von Anfang an zum Scheitern verurteilt. „Wir kritisieren seit geraumer Zeit, dass der Eckwertebeschluss der Bundesregierung am Ziel, die Bundeswehr zu stärken, vorbeigeht. Wenn der 50. Finanzplan jetzt nicht angehoben wird, wird die Trendwende zwangsläufig scheitern. Die Konsequenzen wären verheerend: Zum einen käme die zwingend notwendige Verbesserung der Sicherheitsvorsorge nicht zustande, zum anderen würde die Truppe ihr von der fehlerhaften Reform ohnehin gebeuteltes Vertrauen in die Politik als Ganzes vollständig verlieren.“
Mit Hoffnung nimmt der Deutsche BundeswehrVerband die Mitteilung eines Regierungsvertreters zur Kenntnis, dass bei den aktuell laufenden Haushaltsverhandlungen zur Vorbereitung des Kabinettsbeschlusses der zusätzliche Bedarf der Bundeswehr berücksichtigt werden solle. Wüstner: „Die Koalitionsfraktionen betonen beide, dass innere und äußere Sicherheit für sie den Kern staatlichen Handelns darstellen. Jetzt müssen sie es unter Beweis stellen – und den 50. Finanzplan nach oben anpassen. Alles andere wäre mit Blick auf die sicherheitspolitische Lage Deutschlands und Europas schlichtweg verantwortungslos.“
Konkret fordert der Deutsche BundeswehrVerband, dass die Bundesregierung mit dem Beschluss zum Haushalt 2017 und dem 50. Finanzplan folgendes sicherstellt:
1) Bis 2018 ist das Ziel von 20 Prozent des Verteidigungshaushalts für Rüstungsinvestitionen als Voraussetzung für die Trendwende Material sowie für Modernisierung zu erreichen.
2) Beschleunigter personeller Aufwuchs zum Auffüllen hohler Strukturen und Entlastung des in Einsatz, einsatzgleichen Verpflichtungen oder NATO / EU - Übungen nahezu dauerhaft gebundenen Personals unter Verbesserung der Förderung innerhalb der jeweiligen Statusgruppen.
3) Abfederung der steigenden Kosten im Betrieb, der Materialerhaltung und der Informationstechnik im Einzelplan 14 bei gleichzeitiger Auslagerung der Kosten infolge des Tarifabschlusses in einen gesonderten Einzelplan.
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