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Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
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Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
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Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
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Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
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16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, Brigadegeneral Rainer Keller und Oberstleutnant i.G. Michael Stolzke (v.l.). Foto: Willem gr. Darrelmann
Bonn. Für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland eine ganz normale Sache, für viele Soldaten Neuland: Ab dem 1. Januar 2016 profitieren auch die Angehörigen der Bundeswehr von einer gesetzlich geregelten Arbeitszeit. In den vergangenen Monaten wurde in den Teilstreitkräften und den Organisationsbereichen emsig an Lösungen gearbeitet, wie die Soldaten-Arbeitszeitverordnung (SAZV) in den jeweiligen Verantwortungsbereichen umgesetzt wird – so auch in der Luftwaffe. Da in der Truppe aber noch vielerorts Unklarheit herrscht, was denn nun im kommenden Jahr auf die Soldaten zukommt, hat der Vorstand Luftwaffe im Deutschen BundeswehrVerband gemeinsam mit dem Kommando Luftwaffe eine Tagung zum Thema gesetzliche Arbeitszeit organisiert.
Am 9. und 10. November erhielten die eingeladenen S1/A1-Offiziere in der Bonner Bundesgeschäftsstelle des DBwV eine Fülle von Informationen aus erster Hand: Brigadegeneral Rainer Keller und Oberstleutnant i.G. Michael Stolzke vom Kommando Luftwaffe standen Rede und Antwort. Die Arbeitszeitregelung für die Bundeswehr ist elementarer Bestandteil des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr – kurz Artikelgesetz. Brigadegeneral Keller stellte die Ziele klar: „Es geht um Verbesserungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie in der Vereinbarkeit von Familie und Dienst.“ Bedingung sei der Erhalt der personellen Einsatzbereitschaft. Zuvor hatte der Leiter der Projektgruppe EU-Arbeitszeitrichtlinie dem DBwV für sein Engagement im Sinne der Angehörigen der Bundeswehr gedankt: „Es ist ein Markenzeichen des Verbandes, sich solcher Themen offensiv anzunehmen.“
Auch der Vorsitzende Luftwaffe im DBwV, Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, betonte die hohe Bedeutung der SAZV: „Ziel ist es, Unwuchten zu erkennen und jahrzehntealte Fehlentwicklungen zu beseitigen.“ Eine Zahl macht diese Unwuchten besonders deutlich: Woche für Woche fallen mehr als 270.000 Überstunden in der Bundeswehr an. In vielen Punkten konnten Brigadegeneral Keller und Oberstleutnant i.G. Stolzke den anwesenden Offizieren Klarheit verschaffen. Fragen, die offen blieben, nahmen beide mit ins Kommando Luftwaffe und versprachen schnelle Klärung.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende, Hauptmann Andreas Steinmetz, hatte die Anwesenden zu Beginn der Tagung über die Schwerpunkte in der Verbandspolitik informiert. Zum Abschluss lieferte Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer eine Reihe aktueller Zahlen und Fakten: Der Vorsitzende des Fachbereichs Besoldung/Haushalt/Laufbahnrecht informierte über das 7. Besoldungsänderungsgesetz und über den Haushalt 2016. Über die Zielgruppentagung Luftwaffe berichten wir ausführlich in der Dezember-Ausgabe unseres Magazins.
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