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Das Recht einer Personen- oder Berufsgruppe, eigene Interessen zu vertreten, ist auch in der Charta der EU-Grundrechte festgeschrieben. Foto: picture alliance / dpa / Sascha Steinach
Vereine und Gesellschaften gehören zu unserem Alltag dazu. Menschen kommen schon in jungen Jahren damit in Berührung, wenn sie sich beispielsweise für den lokalen Sportverein oder ähnlichem anmelden. In Deutschland ist dieses Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden in Artikel 9 des Grundgesetzes festgeschrieben. Dieses Privileg gilt auch für alle Berufe. Das ist die Grundlage für die Gründung des Deutschen BundeswehrVerbandes gewesen – aber noch nicht der letzte Schritt zu einer Vertretung von Soldatinnen und Soldaten.
Von einer militärischen Interessenvertretung auf nationaler Ebene...
Die Geschichte der Gründung des DBwV wurde bereits häufig in ihren Facetten erzählt, von den Anfängen 1956 in einer kargen Baracke bis zur Präsenz in Berlin. Heute genießen die Mitglieder des DBwV viele Vorteile. Zum Beispiel die Anlaufstelle bei rechtlichen Fragen und das Erarbeiten politischer Forderungen. Teil einer Interessenvertretung zu sein bringt Sicherheit und Fortschritt mit sich. Was viele aber nicht wissen, sie sind durch die Mitgliedschaft im DBwV auch Teil von EUROMIL.
… zu einer Interessenvertretung auf europäischer Ebene
EUROMIL ist die Dachorganisation der europäischen militärischen Vereinigungen. Wie in Deutschland, so haben sich in vielen europäischen Mitgliedsländern Verbände gegründet, die die Politik in ihrem Land mitbestimmen wollen. Nachdem nun die Europäische Union im Jahr 1993 gegründet wurde, änderten sich einige politische Gepflogenheiten. Ab diesem Zeitpunkt war es genauso wichtig, was in der EU bestimmt wurde, wie im eigenen Land. Dafür sind EUROMIL und die CESI die richtigen Anlaufstellen, da die Organisationen direkt in Brüssel sitzen und die Gesetzesvorhaben dort verfolgt. Gibt es einen Gesetzesentwurf, der Menschen in den Streitkräften erwähnt, wissen es EUROMIL und CESI. Wenn die Interessen von Militärangehörigen nicht ausreichend einbezogen wurden, setzen sich beide dafür ein. Somit sind die Menschen in den Streitkräften Deutschlands bereits bei der EU-Gesetzgebung repräsentiert.
Die EU-Grundrechte-Charta
Das Recht einer Personen- oder Berufsgruppe, eigene Interessen zu vertreten ist ebenfalls in der EU-Grundrechte-Charta im Artikel 12 festgelegt. Damit folgt die EU den Rechten auf nationaler Ebene. Das Dokument sichert die grundlegenden Rechte und Freiheiten von EU-Bürgern und Bürgerinnen ab und ist die Grundlage für EUROMILs Wirken.
Insgesamt sind sowohl Artikel 9 des Grundgesetzes als auch Artikel 12 der EU-Charta ein Gewinn für jede Person und erst recht für die Berufsgruppe der Militärangehörigen. Auf dieser Grundlage aufbauend können die Menschen der Streitkräfte für ihre Interessen einstehen und dafür kämpfen. Die beste Art und Weise, dieses Grundrecht abzusichern, ist, bei der nächsten Europawahl im Jahr 2024 die Stimme einer demokratischen Partei zu geben. Das stärkt die Werte der Europäischen Union und zeigt, dass die Wählerinnen und Wähler weiter ihre Rechte einfordern. Damit wird die Grundlage für kommende Interessenvertretung des DBwV und von EUROMIL und CESI gelegt.
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