Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
„Europa ist die wichtigste Garantie für die Zukunft“
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Ankündigung der Landesversammlung Süddeutschland vom 14. bis 16. Juli 2025 in Bamberg. Archivbild: IK
Vom 14. bis 16. Juli 2025 findet die Landesversammlung Süddeutschland statt. Tagungsort: Welcome Kongresshotel, Bayern, Mussstraße 7 in 96047 Bamberg Die Landesversammlung 2025 ist gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung eine Antragsversammlung und hat gemäß § 21 der Satzung folgende Inhalte:
Die gewählten Delegierten erhalten zeitgerecht eine detaillierte Tagesordnung der Landesversammlung 2025. Standortversammlungen, Mitgliederversammlungen der selbstständigen Kameradschaften und der Landesvorstand sind berechtigt, über die Vorlage von Anträgen zur Landesversammlung zu beschließen. Mit Ausnahme der Landesversammlung selbst sind alle Anträge gemäß § 21 Absatz 2 der Satzung spätestens drei Monate vor der Antragsversammlung dem Landesvorstand vorzulegen.
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