Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein ambitionierter Auftrag des Verteidigungsministers: Die Reorganisation des Bereichs Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
Der neue Player in der Innovationslandschaft der Bundeswehr
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Erinnerung an Stefan Kamins
Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
Erinnerung an Hauptmann Markus Matthes
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Ankündigung der Landesversammlung Süddeutschland vom 14. bis 16. Juli 2025 in Bamberg. Archivbild: IK
Vom 14. bis 16. Juli 2025 findet die Landesversammlung Süddeutschland statt. Tagungsort: Welcome Kongresshotel, Bayern, Mussstraße 7 in 96047 Bamberg Die Landesversammlung 2025 ist gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung eine Antragsversammlung und hat gemäß § 21 der Satzung folgende Inhalte:
Die gewählten Delegierten erhalten zeitgerecht eine detaillierte Tagesordnung der Landesversammlung 2025. Standortversammlungen, Mitgliederversammlungen der selbstständigen Kameradschaften und der Landesvorstand sind berechtigt, über die Vorlage von Anträgen zur Landesversammlung zu beschließen. Mit Ausnahme der Landesversammlung selbst sind alle Anträge gemäß § 21 Absatz 2 der Satzung spätestens drei Monate vor der Antragsversammlung dem Landesvorstand vorzulegen.
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