Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
Weltweit im Einsatz für Frieden und Freiheit – 80 Jahre Charta der Vereinten Nationen
„Es ist noch nicht alles so, wie es sein wollte. Aber es wird."
Schwieriges Lagebild und eine sehr umstrittene Politik
Das Vertrauen in die Spieße ist entscheidend für die Kriegstüchtigkeit
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Das Soldatenentschädigungsgesetz regelt Anerkennung und Versorgungsleistungen für Soldatinnen und Soldaten, die eine auf den Wehrdienst zurückzuführende Gesundheitsbeeinträchtigung erlitten haben. Archivfoto: DBwV/Yann Bombeke
Zum 1. Juli 2025 tritt die Verordnung zur Anpassung der Geldleistungen sowie des Referenzeinkommens nach dem Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) 2025 in Kraft.
Die Anpassung erfolgt – wie in § 13 Absatz 2 SEG vorgesehen – jeweils zum gleichen Zeitpunkt, zu dem auch die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden.
Im Rahmen dieser Anpassung erhöht sich die Ausgleichsrente nach § 11 Absatz 1 SEG wie folgt:
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