Betriebsruhe 2025/2026 & Wartungsarbeiten
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Jahresrückblick Dezember – Bundestag beschließt neuen Wehrdienst
Jahresrückblick November – Hauptversammlung und Neues zum Wehrdienst
Jahresrückblick Oktober – Wechsel beim Heer und viele Fachtagungen beim Verband
Jahresrückblick September – Veteranenkongress und Invictus-Games-Empfang
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
#DerLeereStuhl – Ein freier Platz für gelebte Veteranenkultur
Impulsvorträge der Veteranentagung jetzt auf YouTube!
Ein starkes Signal für die Veteranenbewegung
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Auch für erfahrene Personalräte bietet das DBwV-Bildungswerk ein umfassendes Schulungsangebot an. Foto: DBwV/Hahn
Das neue Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) hat der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Ende Mai 2021 unterschrieben. Damit folgte nach rund fünf Jahrzehnten eine Novellierung dieses Gesetzes, das die Grundlage für die Arbeit der Personalräte in der Bundeswehr darstellt.
Knapp einen Monat, nachdem der Deutsche Bundestag die Neufassung des Bundespersonalvertretungsgesetzes verabschiedet hat, tritt dieses Gesetz, das eine erhebliche Stärkung der Beteiligungsrechte für die Menschen der Bundeswehr beinhaltet, mit der Unterschrift des Bundespräsidenten in Kraft.
Auch für Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert, Vorsitzender des Fachbereichs Beteiligungsrechte im DBwV-Bundesvorstand, bietet das erneuerte Gesetz einen beachtlichen Fortschritt für die Personalräte der Bundeswehr. „Nun gilt es, die neuen Möglichkeiten zu nutzen“, so Andreas Hubert. Das Bundesvorstandsmitglied rät den Mandatsträgern zu einem Blick in die Community des Deutschen BundeswehrVerbandes. „Hier haben wir uns schon mit den Änderungen befasst und diese für unsere Mitglieder aufgearbeitet“, betont Hubert und verweist darauf, dass auch das DBwV-Bildungswerk sich mit der Gesetzesänderung befasst und ein entsprechendes Schulungsangebot vorbereitet hat.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: