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Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Es geht darum, in der Corona-Krise personalratslose Zeiten zu vermeiden und fortgeschrittene Wahlverfahren noch über die Ziellinie zu bringen. Das Bundesinnenministerium hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt - der nächste Schritt ist die Verbändebeteiligung. Grafik: DBwV/Sascha Eutebach
Berlin. Versprochen ist versprochen: Wir halten Sie über die Entwicklung in Sachen Personalratswahlen auf dem Laufenden. Der vom Bundesinnenministerium angekündigte Gesetzentwurf und die Änderungen zur Wahlordnung, jetzt sind sie da! Das Ziel: Trotz Corona personalratslose Zeiten zu vermeiden, aber auch fortgeschrittene Wahlverfahren noch über die Ziellinie zu bringen.
Wir sehen: Der Schulterschluss der Spitzenorganisationen, das gemeinsame Gewicht der Organisationen in Verbindung mit den richtigen Argumenten waren in diesem Fall entscheidend.
Der nächste Schritt ist nun die Verbändebeteiligung. Für uns im DBwV heißt das: Mit Hochdruck arbeiten sich unsere Experten durch die Entwürfe. Die Zeit ist knapp: Am Dienstag (31. März) um 14 Uhr muss unsere schriftliche Stellungnahme fertig und eingereicht sein. Einen Tag später haben wir Gelegenheit, mit ver.di, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Deutschen Beamtenbund in einer Telefonschalte abschließend unsere Standpunkte zu vertreten.
Und unsere Standpunkte sind fundiert: Wir haben ein exzellentes Lagebild durch viele Rückmeldungen von Personalräten und Wahlvorständen. Unsere Kameradschaften sagen uns, wo noch was geht – und wo der neue Auftrag die Durchführung der Personalratswahlen eindeutig von der Tagesordnung verdrängt hat. Sie alle können uns sagen, welche Sorgen sie umtreiben, wenn die Wahlen komplett neu organisiert werden müssten. All diese Rückmeldungen werden wir in unserer Stellungnahme berücksichtigen. Alles mit einem Ziel: Wir brauchen eine Lösung, die für die aktuelle Situation maßgeschneidert ist. Eine Lösung, die sicherstellt, dass Beteiligung auch während und nach der Corona-Krise zielgerichtet erfolgen kann!
Ob wir mit unseren Argumenten durchkommen, wissen wir spätestens am 8. April: Dann soll das Bundeskabinett über beide Regelungsvorhaben entscheiden. Und versprochen: Auch darüber informieren wir Sie wieder - hier an dieser Stelle!
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