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Oberstleutnant Andreas Geckeis plädierte dafür, wie in anderen Dienststellen der Bundeswehr die Stimmabgabe für alle Personalräte in den November 2020 zu verlegen, damit die Menschen ihr Wahlrecht nicht mehrmals in Anspruch nehmen müssen. Foto: DBwV/Hahn
Die Unterstützung bei der Beschaffung von dringend benötigten Verbrauchsgütern für das Gesundheitssystem war im Kampf gegen das Coronavirus eine wichtige und zusätzliche Aufgabe des BAAINBw. Aus den Büros oder aus dem Homeoffice haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den eigentlichen Auftrag, den Nachschub von Ausrüstung und Material zum Schutz der Menschen in der Bundeswehr sicherzustellen, jederzeit wahrgenommen.
Damit die Beschäftigten in dieser Zeit nicht auch noch an die Wahlurnen gehen mussten, engagierte sich Oberstleutnant Andreas Geckeis aus dem Bezirkswahlvorstand für das BAAINBw für eine Verlegung der Stimmabgabe. Als Vorsitzender der Ressourcenbereiche im Deutschen BundeswehrVerband (DBwV), hatte er immer einen Blick auf die aktuelle Gesamtlage der Personalratswahlen 2020 in der Bundeswehr. Für die BAAINBw-Beschäftigten hatte er dafür plädiert, die Stimmabgabe wie in anderen Dienststellen der Bundeswehr für alle Personalräte gemäß der Vorgabe des Hauptwahlvorstands in den November 2020 zu verlegen, damit die Menschen ihr Wahlrecht nicht mehrmals in Anspruch nehmen müssen.
Die Bundeswehr: Herr Oberstleutnant Geckeis, die Wahlen im örtlichen Personalrat BAAINBw in Koblenz sind abgeschlossen, die Stimm- abgabe für den Bezirkspersonalrat erfolgt nun vermutlich Anfang November. Das bedeutet für die BAAINBw-Beschäftigten, dass sie zwei Wahlvorgänge in einem Jahr haben. Warum konnten Sie sich nicht einigen?Oberstleutnant Andreas Geckeis: Unsere Behörde ist nicht nur in Bonn oder Koblenz, wir haben Beschäftigte in ganz Deutschland und im Ausland. Eine Personalratswahl, wie wir sie im Vorfeld geplant hatten – Ende April an die Urne gehen und die Stimme abgeben –, war aufgrund der Dislozierung der Beschäftigten und dem Wahrnehmen von Aufträgen im Homeoffice nicht mehr möglich. Der Deutsche Bundestag hat mit den Änderungen im Bundespersonalvertretungsgesetz den Grundstein dafür gelegt, dass die Wahlvorstände in den Bundesbehörden ausreichend zeitlichen Vorlauf für die Durchführung der Personalratswahlen aller Ebenen im Jahr 2020 bekommen – auch in schwierigen Zeiten und das Bundespersonalvertretungsgesetz sowie die Wahlverordnung entsprechend geändert.
Warum ein Wahlvorstand das nicht so gesehen hat, kann ich nicht beantworten. Gesetzlich ist es nicht zwingend vorgeschrieben, dass in dieser besonderen Situation alle örtlichen Wahlen zu einem Zeitpunkt stattzufinden haben. Aus meiner Sicht gab es keine nachvollziehbare Gründe für örtlich vereinzelt stattfindende Wahlen, wie zum Beispiel, dass die gewählten Personalratsmitglieder nicht mehr das Mandat wahrnehmen konnten und keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden waren, sodass die Handlungsfähigkeit der Personalvertretung in der Dienststelle gefährdet gewesen wäre.
Durch die Empfehlung zur Gemeinsamkeit, alle Personalratswahlen aufgrund des in der Wahlverordnung verankerten Gebots gleichzeitig durchzuführen, hätte man die gewonnene Zeit sinnvoll nutzen können. Diese Empfehlung ist allen Wahlvorständen gemacht worden. Allein die Tatsache, dass es um bis zu vier Wahlvorgänge geht, macht deutlich, dass Alleingänge dem Ganzen nicht dienen. Mancherorts wird außerdem vor einem nicht zu unterschätzenden Akzeptanzverlust für die Wahlen gewarnt, sollten diese nicht an einem Termin erfolgen. Das kann nicht im Interesse der Menschen in der Bundeswehr sein.
Im Mutterhaus Ihres Bundesamts sind die Personalratswahlen auf örtlicher Ebene abgeschlossen. Was bedeutet das jetzt für die betroffenen Beschäftigten in Ihrem Organisationsbereich und für die weiteren Personalratswahlen in den anderen Stufenvertretungen? Aufgrund der Tatsache, dass die Bundeswehr-Personalratswahlen in den Gesamtpersonalräten und in den Stufenvertretungen wie dem Bezirkspersonalrat BAAINBw und dem Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Verteidigung noch nicht abgeschlossen sind, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Koblenz aller Voraussicht nach wieder zur Wahl aufgefordert – auch die, die noch nicht gewählt haben – oder die bereits vorliegenden Stimmzettel werden erst dann ausgewertet.
Aus nicht nachvollziehbaren Gründen, die augenscheinlich auf persönlichen Beweggründen beruhen, wurde billigend in Kauf genommen, dass auf die Wahlvorstände ein erheblicher Mehraufwand zukommt und eine Wahlmüdigkeit bei den Wählerinnen und Wählern bei unterschiedlichen Wahlterminen zwischen Dienststelle und Stufenvertretung gefördert wird. In großen Dienststellen steigt auch die Gefahr, erhebliche Wahlfehler zu begehen, die dafür sorgen, dass die Stufenvertretungen erheblichen Schaden nehmen. Mehrere Tausend Stimmzettel könnten durch handwerkliche Fehler beim Versand und anschließender öffentlicher Auszählung der Rückläufe nichtig werden.
Dass die Arbeit der örtlichen Wahlvorstände erst nach Abschluss aller Personalratswahlen inklusive der Stufenvertretungen endet, damit hat sich in der jüngeren Vergangenheit bereits ein Gericht beschäftigt. Das Urteil war klar und eindeutig, damit sind diese Wahlvorstände weiterhin in der Verantwortung.
Sie sind neben Ihrer Funktion als Sprecher der Gruppe der Soldaten im Bezirkspersonalrat im BAAINBw in Koblenz nun auch Mitglied des örtlichen Personalrats des BAAINBw. Wie sehen die anderen Mitglieder im Bezirkswahlvorstand diese Vorgehensweise und warum konnte keine Einigung erzielt werden? Warum man meinen Argumenten nicht gefolgt ist, kann ich nicht sagen. Vielleicht hat man sich einfach keine Gedanken über die Reichweite der Entscheidung gemacht. Unter Umständen sind auch persönliche oder Verbandsinteressen mit eingeflossen, ich weiß es nicht! Was ich weiß ist, dass nun ein erheblicher Mehraufwand auf die Beschäftigten in den Wahlvorständen und in unseren Behörden zukommt. Mehraufwand bedeutet Mehrarbeit und die Ressource Zeit ist nicht nur in unseren Bereich knapp. Das stimmt mich traurig.
In Ihrer Funktion als Mitglied im DBwV-Bundesvorstand: Was kommt auf Sie in den nächsten Monaten zu? Für die Menschen in der Bundeswehr und im BAAINBw das Optimale herauszuholen. Sie davon zu überzeugen, in erster Linie an den noch kommenden Personalratswahlen teilzunehmen und ihr Stimmrecht nicht verfallen zu lassen. Im zweiten Schritt die Menschen beim BAAINBw davon zu überzeugen, dass der DBwV mit seinen erfahrenen Mandatsträgern und den hauptamtlich Beschäftigten ausschließlich das Wohl der Bundeswehrbeschäftigten verfolgt.
Die von uns bereits Ende Februar 2020 eingereichten Kandidatenlisten mit dem Kennwort „Deutscher BundeswehrVerband – für die Menschen in der Bundeswehr“ behalten ebenso ihre Gültigkeit wie die Listennummern nach der Listenauslosung am 5. März. Bei den Arbeitnehmern geht der Verband mit der Listennummer 3, bei den Beamten mit der Listennummer 2, und erstmals gemeinsam mit dem Verband des Technischen Dienstes der Bundeswehr e.V. „IGBI“ mit der Liste: IGBI-Liste Technik und DBwV mit der Listennummer 8 und für die Soldaten mit der Listennummer 6 in die weiteren Personalratswahlen 2020. Dabei bleiben wir unserem Ansatz treu, Kompetenz, Erfahrung und frischen Wind miteinander zu verbinden. Bei der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten haben wir auch auf Durchhaltefähigkeit gesetzt, damit die Beteiligungsrechte für die Menschen in der Bundeswehr auch langfristig gewährleistet bleibt.
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