DBwV kurz vor dem Durchbruch – erste Abschläge angekündigt
Tarifübertragung: DBwV bleibt energisch dran
Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Der DBwV trauert um Hauptmann a.D. Michael Scholz
„Soldaten müssen hautnah erleben, dass sie 24 Stunden von Drohnen bedroht sind"
„Einen 18-jährigen General nimmt mir die NATO nicht ab“
Vom Ballon zum Hightech-Flugobjekt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Laufen für die gefallenen Ukrainer
120 Kilometer für 120 Gefallene
Mit jedem Schritt ein Zeichen – Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2025
27 Kilometer für gefallene NATO-Soldatinnen und Soldaten
Übertragung der Tarifergebnisse auf Beamte, Soldaten und Versorgungsempfänger? Dafür setzt sich der DBwV ein. Foto: picture alliance/Panama Pictures/Christoph Hardt/pixabay
Der DBwV hat Druck gemacht – das zahlt sich jetzt aus: Das Bundeskabinett will Anfang September einen Beschluss fassen, der eine Abschlagszahlung ab Dezember im Rahmen der Übertragung der Tarifergebnisse auf Beamte, Soldaten und Versorgungsempfänger vorsieht.
Lange war bei der Frage, wann es endlich zur Übertragung der Tarifergebnisse auf Beamte, Soldaten und Versorgungsempfänger kommen würde, kein Fortschritt wahrnehmbar. Zum Ende der Sommerpause hin kommt nun aber offenbar Bewegung ins Thema: In einem Schreiben an die anderen Ressorts hat das BMI informiert, dass für den 3. September ein Kabinettbeschluss vorgesehen ist, der - im Vorgriff auf ein entsprechendes Gesetz - Abschlagzahlungen vorsieht. „Der DBwV hat in den vergangenen Wochen kräftig Druck in Ministerium und Politik gemacht“, sagt der Vorsitzende Besoldung, Haushalt, Laufbahnrecht im DBwV, Oberstleutnant i. G. Dr. Detlef Buch. „Wir freuen uns, wenn wir dazu beitragen konnten, dass es nun hoffentlich vorangeht.“
Nach Aufhebung der vorläufigen Haushaltswirtschaft sollen voraussichtlich beginnend mit der Bezügezahlung für Dezember 2025 zunächst Abschläge auf die Übertragung des ersten linearen Anpassungsschritts der Tarifeinigung mit einer Erhöhung um 3,0 % rückwirkend zum 1. April 2025 erfolgen. Neben dem monatlichen Abschlag sollen bei der Bezügezahlung für Dezember 2025 zugleich die Abschläge für die Monate April bis November 2025 zur Auszahlung kommen. Anschließend sollen beginnend mit der Bezügezahlung für Mai 2026 weitere Abschläge auf die Übertragung des zweiten linearen Anpassungsschritts zum 1. Mai 2026 mit einer Erhöhung um 2,8 % erfolgen.
KIar ist aber: Die Abschlagzahlungen sind erst sicher, wenn sie auch tatsächlich im Kabinett beschlossen wurden. Der DBwV wird deshalb weiter im engen Austausch mit den Ressorts bleiben.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: