Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
AG I bereitet sich auf neue Amtsperiode vor
Kabinett beschließt Abschlagszahlungen
Das Vertrauen in die Spieße ist entscheidend für die Kriegstüchtigkeit
Eine denkwürdige Woche zum neuen Wehrdienst
„Wir brauchen die Möglichkeit, ganze Jahrgänge verpflichtend zu mustern"
Bernhard Gertz: Ein blitzgescheiter Staatsbürger in Uniform
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Erinnerung an den Stabsgefreiten Patric Sauer
Nachdem das Thema Beihilfe für Beamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger durch die Veröffentlichung der aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung erneut aufgegriffen wurde, ist die Befürchtung der Betroffenen verständlicherweise groß, dass erneut versucht wird, an der „Alimentationsschraube“ zu drehen.
Neben der bereits kritisierten, unsicheren Datenlage steht aber ein anderer, grundsätzlicher Aspekt im Vordergrund: Das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn darf nicht durch fiskalische Rechenspiele gefährdet werden! Der Vorsitzende ERH, Hauptmann a.D. Albrecht Kiesner: "Die Fürsorgeverpflichtung – darunter fällt die Beihilfe – ist ein wichtiger Bestandteil des gegenseitigen Vertrauens. Gerade Soldaten, ob aktiv oder ehemalig, sind auf Grundlage dessen ein hohes Risiko eingegangen oder werden dies weiterhin tun. Eine einseitige Kündigung des Vertrauensverhältnisses durch die Abschaffung der Beihilfe käme einem deutlichen Bruch gleich."
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