Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
„Es braucht jetzt politische Kraft“
Vorstand Luftwaffe empfängt Besuch aus Geilenkirchen
Israel hat sich Weg zum zentralen Gegenspieler militärisch wie politisch freigekämpft
Neues Podcast-Format: „Der Sicherheitsrat“ mit Oberstleutnant i.G. Bohnert
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Veteranenhymne 2025: Mit derben Beats gegen das Trauma
Nachdem das Thema Beihilfe für Beamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger durch die Veröffentlichung der aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung erneut aufgegriffen wurde, ist die Befürchtung der Betroffenen verständlicherweise groß, dass erneut versucht wird, an der „Alimentationsschraube“ zu drehen.
Neben der bereits kritisierten, unsicheren Datenlage steht aber ein anderer, grundsätzlicher Aspekt im Vordergrund: Das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn darf nicht durch fiskalische Rechenspiele gefährdet werden! Der Vorsitzende ERH, Hauptmann a.D. Albrecht Kiesner: "Die Fürsorgeverpflichtung – darunter fällt die Beihilfe – ist ein wichtiger Bestandteil des gegenseitigen Vertrauens. Gerade Soldaten, ob aktiv oder ehemalig, sind auf Grundlage dessen ein hohes Risiko eingegangen oder werden dies weiterhin tun. Eine einseitige Kündigung des Vertrauensverhältnisses durch die Abschaffung der Beihilfe käme einem deutlichen Bruch gleich."
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