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Der Sozialdienst der Bundeswehr unterstützt seit Jahrzehnten Menschen in schwierigen Lebenssituationen. Foto: Bundeswehr/Jonas Weber
Tarifbeschäftigte im Sozialdienst brauchen berufliche Perspektiven
Eine Sozialarbeiterin arbeitet seit 35 Jahren bei der Bundeswehr. Sie hat den Sozialdienst mit aufgebaut, über Jahrzehnte Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützt und umfangreiche Erfahrung gesammelt. Ihre Bewerbung auf eine höher bewertete Fachleitungsstelle wurde zunächst zugelassen. Erst nach mehreren Monaten erfuhr sie, dass sie aufgrund ihres Status als Tarifbeschäftigte vom Auswahlverfahren ausgeschlossen worden war. Ein Vergleich ihrer fachlichen Leistungen mit denen der anderen Bewerberinnen und Bewerber fand nicht statt.
Dieser Fall steht beispielhaft für die Situation langjährig beschäftigter Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die ihre Erfahrung und Kompetenz täglich einbringen, bei ihrer eigenen beruflichen Entwicklung jedoch an Grenzen stoßen. Der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) fordert deshalb faire Chancen und nachvollziehbare Entwicklungsperspektiven für die Betroffenen.
Eine Entscheidung mit Folgen bis heute
Mit der Höherbewertung der Dienstposten im Sozialdienst auf A 12 im Jahr 2019 entstand auch für Tarifbeschäftigte die Hoffnung auf einen Wechsel in das Beamtenverhältnis. Zahlreiche Beschäftigte stellten entsprechende Anträge. Während die jüngeren Antragstellenden nach Angaben der Betroffenen verbeamtet wurden, erhielten die über 50-jährigen Anfang März 2021 nach längerer Wartezeit Absagen. Als Begründung wurden haushaltsrechtliche Voraussetzungen angeführt.
Die Folgen dieser Entscheidung wirken bis heute nach. Der fehlende Beamtenstatus begrenzt nicht nur die finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten, sondern kann auch den Zugang zu höherwertigen Fach- und Leitungsfunktionen verhindern.
Der DBwV griff die Problematik frühzeitig auf und bezeichnete die Betroffenen bereits 2022 als die „Verlierer des Sozialdienstes“. Am 14. Oktober 2022 wandte sich der Verband an den Bundestagsabgeordneten Falko Droßmann, Mitglied des Verteidigungsausschusses. Vorausgegangen war dessen Teilnahme an einer Fachtagung der zivilen Beschäftigten, bei der die Betroffenen ihre Situation geschildert hatten. Droßmann hatte zugesagt, die Möglichkeiten einer Verbeamtung näher zu betrachten und die Fälle an die damalige Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht heranzutragen.
Der DBwV bat darum, die Verbeamtungsmöglichkeiten erneut zu prüfen und Lösungen für die Betroffenen zu suchen. Die Initiative verdeutlichte, dass die beruflichen Perspektiven der Beschäftigten bereits damals Gegenstand der Interessenvertretung waren. Eine tragfähige Lösung für ihre weitere Entwicklung steht weiterhin aus.
Erfahrung zählt, solange sie anderen hilft?
Besonders deutlich wird die Situation, wenn erfahrene Tarifbeschäftigte neue Kolleginnen und Kollegen einarbeiten, ihnen Abläufe erklären und ihr Wissen über die Bundeswehr vermitteln. Während die neu eingestellten Beschäftigten eine Beamtenperspektive erhalten, bleiben die Entwicklungsmöglichkeiten derjenigen begrenzt, die sie fachlich unterstützen.
Dabei verfügen Tarifbeschäftigte und verbeamtete Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter über die gleiche grundlegende Qualifikation in Sozialer Arbeit beziehungsweise Sozialpädagogik. Beide Gruppen beraten und unterstützen Soldatinnen und Soldaten, zivile Beschäftigte und deren Familien. Sie bringen ihre fachliche Kompetenz in vergleichbare Aufgaben ein und tragen Verantwortung für Menschen in schwierigen Lebenssituationen.
Reguläre Dienstposten verbeamteter Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind mit A 12 bewertet, Fachleitungsfunktionen mit A 13. Wenn Tarifbeschäftigte bei solchen Stellen bereits aufgrund ihres Status vom Leistungsvergleich ausgeschlossen werden, können sie ihre fachliche Eignung nicht im Wettbewerb unter Beweis stellen.
Es geht dabei nicht um einen Anspruch auf einen bestimmten Dienstposten. Entscheidend ist vielmehr, dass fachlich geeignete Beschäftigte eine faire Chance erhalten, ihre Eignung, Befähigung und Leistung in einem transparenten Auswahlverfahren nachzuweisen. Die Anforderungen einer Funktion müssen nachvollziehbar begründet sein. Der Beschäftigungsstatus sollte nicht ohne sachlichen Grund zum Ausschlusskriterium werden.
E 9c und Sozialdienstzulage schließen die Lücke nicht
Auch bei der Vergütung bestehen erhebliche Unterschiede. Tarifbeschäftigte können auf Antrag von E 9b nach E 9c höhergruppiert werden. Die Sozialdienstzulage wurde von ursprünglich 130 Euro auf 160 Euro brutto monatlich angehoben. Diese Verbesserungen sind anzuerkennen, gleichen die unterschiedlichen beruflichen und finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten jedoch nicht aus.
Während die Beamtenstellen im Sozialdienst auf A 12 angehoben wurden, erhielten die betroffenen Tarifbeschäftigten keine vergleichbare Aufwertung. Bleiben ihnen zusätzlich höherwertige Fach- und Leitungsfunktionen verschlossen, fehlt auch die Möglichkeit, ihre berufliche und finanzielle Situation durch einen Aufstieg zu verbessern.
Der DBwV setzt sich deshalb für eine sachgerechte Bewertung der tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten und für Entwicklungsmöglichkeiten ein, die Qualifikation, Erfahrung und Verantwortung angemessen berücksichtigen.
Personalbindung braucht faire Perspektiven
Die Bundeswehr ist darauf angewiesen, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden. Dazu gehört auch, die Beschäftigten zu fördern, die bereits seit vielen Jahren für sie arbeiten. Gewachsene Kontakte, fundierte Organisationskenntnisse und Sicherheit im Umgang mit schwierigen Beratungssituationen lassen sich nicht kurzfristig ersetzen.
Dauerhaft eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten können Motivation und Personalbindung beeinträchtigen. Wer sich weiterbildet, zusätzliche Verantwortung übernimmt und über Jahrzehnte engagiert arbeitet, sollte die Möglichkeit erhalten, sich beruflich weiterzuentwickeln.
Der DBwV fordert deshalb transparente Auswahlverfahren und nachvollziehbare Zugangsvoraussetzungen. Dienstposten im Sozialdienst sollten grundsätzlich für Beamtinnen und Beamte sowie für Tarifbeschäftigte ausgeschrieben werden, sofern die jeweiligen Aufgaben und rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen. Anforderungen, die den Zugang auf eine bestimmte Laufbahn beschränken, müssen durch sachliche Gründe für die konkrete Funktion gerechtfertigt sein.
Jahrzehntelanger Einsatz verdient faire Chancen
Die Anfrage an Falko Droßmann aus dem Jahr 2022 zeigt, dass der DBwV die Problematik frühzeitig auf politischer Ebene angesprochen hat. Die grundlegende Aufgabe bleibt bestehen: Für die betroffenen Beschäftigten müssen berufliche Perspektiven geschaffen werden, die ihrer Qualifikation, ihrer Erfahrung und ihrer Leistung gerecht werden.
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstützen täglich Menschen, die auf Beratung und Hilfe angewiesen sind. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Fürsorge und zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr. Ihre eigene berufliche Zukunft sollte ebenfalls von fairen Chancen geprägt sein.
35 Jahre Einsatz für die Bundeswehr verdienen mehr als Anerkennung in Worten. Der DBwV setzt sich dafür ein, dass langjährige Erfahrung und fachliche Kompetenz nicht an einer Statusgrenze enden. Die Betroffenen brauchen faire Entwicklungsmöglichkeiten und eine berufliche Perspektive, solange sie diese noch nutzen können.
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