Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Erneut Besucherrekord beim Tag der Bundeswehr – der DBwV war überall dabei
Tag der Bundeswehr: Die Kasernentore öffnen sich – der DBwV ist dabei
Besoldung und Versorgung weiter in der Überarbeitung – trotz Zusicherung des Dienstherrn Widersprüche einlegen
Battlefield Cyclists starten zur Tour of Honor
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Gedenken: Vor 23 Jahren fielen vier Kameraden in Kabul
Erinnerung an Alexej Kobelew
„Die Wertschätzung für die Soldaten und ihren Dienst spielt eine immer größere Rolle“
Erinnerung an Stefan Kamins
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Reservisten der Bundeswehr sind bislang nicht verpflichtet, an Wehrübungen teilzunehmen - das Prinzip will der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp, ändern. «Wir können uns in der aktuellen sicherheitspolitischen Lage keine Reserve leisten, die nur auf freiwilliger Basis funktioniert», sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). «Wenn wir die Bundeswehr ernsthaft stärken wollen, brauchen wir mehr Verlässlichkeit und Verbindlichkeit», fügte er hinzu.
Derzeit müssen Reservisten ebenso ihre Zustimmung zu einer Wehrübung geben wie deren Arbeitgeber. Dazu sagte Röwekamp: «Das doppelte Freiwilligkeitsprinzip führt heute dazu, dass wir im entscheidenden Moment nicht sicher planen können. Unsere Reserve muss im Ernstfall schnell verfügbar und einsatzbereit sein, dafür braucht es klare Verpflichtungen.» Zwar müsse man die Interessen der Arbeitgeber im Blick behalten. «Aber am Ende gilt: Eine funktionierende Landes- und Bündnisverteidigung liegt im Interesse unserer gesamten Gesellschaft und damit auch der Wirtschaft», sagte der Verteidigungsexperte.
Verbesserter Kündigungsschutz für Reservisten?
Der Präsident des Reservistenverbandes, Patrick Sensburg, mahnte als Bedingung einen verbesserten Kündigungsschutz an. «Die Forderung, das doppelte Freiwilligkeitsprinzip abzuschaffen, ist richtig und gut», sagte er dem RND. Das dürfe aber nicht zum Nachteil für jene werden, die Wehrdienst geleistet hätten. Und es dürfe auch nicht dazu führen, dass Arbeitgeber keine Reservisten mehr einstellen oder ihnen kündigen. «Die Abschaffung muss deshalb einhergehen mit einem deutlich verbesserten Kündigungsschutz, sodass Reservisten auch längerfristig nicht gekündigt werden kann. Sonst sind sie im Ernstfall als erste weg», fordert Sensburg.
Die Bundeswehr soll bis 2035 auf mindestens 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten sowie 200.000 Reservisten anwachsen. Diese Reserve soll wesentlich aus den Männern und Frauen aufgebaut werden, die den neuen Wehrdienst leisten, für den seit Jahresbeginn die gesetzlichen Grundlagen da sind. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte die Vorlage einer «Strategie der Reserve» und für den Sommer ein Reservestärkungsgesetz angekündigt.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: