Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
„Wir haben erhebliche Lücken im europäischen Verteidigungsbereich"
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
"Der 8. GVPA kann nach der heutigen Zurückweisung der Wahlanfechtung weiterhin legitim und sattelfest die Interessen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vertreten", sagt Oberleutnant Sebastian Habicht, Sprecher des 8. GVPA.
Der Versuch, die Wahl zum 8. Gesamtvertrauenspersonenausschuss (GVPA) beim BMVg anzufechten, ist erfolglos geblieben. Die Wahl vom Juni 2019 muss nicht wiederholt werden, entschied jetzt der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Die eingereichten Wahlanfechtungserklärungen und die geltend gemachten Wahlmängel seien als unzulässig zurückgewiesen worden, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.
In einer Stellungnahme erklärte Oberleutnant Sebastian Habicht, Sprecher des 8. GVPA: „Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes: Der 8. GVPA kann nach der heutigen Zurückweisung der Wahlanfechtung weiterhin legitim und sattelfest die Interessen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vertreten. Durch die trotzdem erfolgte Erörterung von Rechtsfragen wird den zukünftigen Wahlvorständen mehr Rechtssicherheit gegeben.“
Hier geht es zur Pressemitteilung vom Bundesverwaltungsgericht.
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