Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
AG I bereitet sich auf neue Amtsperiode vor
Kabinett beschließt Abschlagszahlungen
„Es ist noch nicht alles so, wie es sein wollte. Aber es wird."
Schwieriges Lagebild und eine sehr umstrittene Politik
Das Vertrauen in die Spieße ist entscheidend für die Kriegstüchtigkeit
Eine denkwürdige Woche zum neuen Wehrdienst
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Die Einkommensgrenze für beihilfeberücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner von Beihilfberechtigten wurde von 17.000 auf 20.000 Euro angehoben. Foto: DBwV/Yann Bombeke
Ehe- und Lebenspartner von Beihilfeberechtigten können in der Beihilfe berücksichtig werden, solange ihr Einkommen eine festgelegte Grenze nicht überschreitet. Diese lag seit 2009 unverändert bei 17.000 Euro jährlich. Der Verband fordert schon seit Langem, dass dieser Wert an die Entwicklung des Rentenniveaus der letzten Jahre angeglichen – also angehoben werden muss. Das Innenministerium (BMI) hat sich gegen solche Überlegungen lange gewehrt. Unsere stetigen Bemühungen haben sich hier schlussendlich aber gelohnt: die Einkommensgrenze wurde nun auf 20.000 Euro angehoben.
Welches Einkommen hierbei eine Rolle spielt und welche Verfahrensanpassung seit Anfang 2021 zu beachten ist, erfahren Sie hier.
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