DBwV eindeutig gegen Vorschlag von Ministerin Bas
Die neue Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) hat eine kontroverse Diskussion zur Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung angestoßen: „In die Rentenversicherung sollten auch Beamte, Abgeordnete und Selbstständige einzahlen. Wir müssen die Einnahmen verbessern“, hat die Ministerin in einem Zeitungsinterview gesagt. Über die Ausgestaltung werde die von der schwarz-roten Koalition vereinbarte Rentenkommission beraten, die nun zügig ins Leben gerufen werde, sagte Bas. Diese Kommission solle Reformvorschläge machen, erklärte die neue Arbeitsministerin. Vom Koalitionspartner gibt es Gegenwind: CDU-Generalsekretär Linnemann äußert sich ablehnend – man solle sich lieber auf den Koalitionsvertrag konzentrieren. Kanzleramtschef Thorsten Frei erklärte in der ARD-Sendung „Caren Miosga“: „Ich finde dazu keine Belegstelle im Koalitionsvertrag. Das ist nicht Common Sense in der Koalition.“
„Das System der Ruhegehälter für Soldatinnen und Soldaten sowie der Beamtinnen und Beamten bei der Bundeswehr hat sich seit Bestehen der Bundeswehr bewährt. Unsere Soldatinnen und Soldaten sind auch in schwierigen Zeiten Tag und Nacht einsatzbereit und mit Blick auf die akute Gefährdungslage durch die russische Aggression werden die Herausforderungen und auch die Gefahren größer. Das gilt auch für die zahlreichen Zivilbeschäftigten der Bundeswehr, die bei der Rückbesinnung auf Landes- und Bündnisverteidigung enormes leisten“, sagt dazu Hauptmann a.D. Ingo Zergiebel, Vorsitzender Ehemalige, Reservisten und Hinterbliebene im DBwV.
Auch deshalb lehne der Deutsche BundeswehrVerband die Idee von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) entschieden ab. Das sei auch nicht die Linie der von der CDU geführten Bundesregierung, auch ist im Koalitionsvertrag zum Thema nichts konkret vereinbart, so Zergiebel.
Ingo Zergiebel: „Der Dienst in den Streitkräften und den Institutionen der Bundeswehr ist mit nichts anderem zu vergleichen und heißt vor allem: unbedingtes Bekenntnis zur Bundesrepublik und bedingungsloser Einsatz für die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Staates. Im Übrigen gilt: Nach Art. 33 Abs. 5 GG ist das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln. Die Idee von Frau Bas ist nicht geeignet, diesen Grundsätzen, insbesondere dem Alimentationsprinzip, Rechnung zu tragen. Dieser Gedanke steht einer benötigten Personalgewinnung bei der Bundeswehr sowie im öffentlichen Dienst deutlich entgegen.“