Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
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Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
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Die TSK CIR ist ein unverzichtbarer Pfeiler moderner Landesverteidigung
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Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
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Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Mit einem Trauergottesdienst wurde in Bad Salzungen von Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn Abschied genommen. Foto: dpa
Der Afghanistan-Einsatz ist Geschichte, doch es ist eine Pflicht, die Erinnerung an die Gefallenen zu wahren. Am 23. Juni 2009, heute vor 14 Jahren, fielen Hauptgefreiter Alexander Schleiernick, Hauptgefreiter Oleg Meiling und Hauptgefreiter Martin Brunn beim Einsatz in Afghanistan. Mit ihrem Transportpanzer Fuchs gerieten sie in ein Feuergefecht mit Aufständischen. Beim Ausweichen kam der Transportpanzer von der Fahrbahn ab und überschlug sich in ein Flussbett. Schleiernick (23), vom Fallschirmjägerbataillon 263 aus Zweibrücken, Meiling (21) und Brunn (23), beide vom Panzergrenadierbataillon 391 in Bad Salzungen, verloren dabei ihr Leben.
Die gefallenen und verwundeten Kameraden in würdiger Erinnerung zu behalten und ihrer immer wieder zu gedenken ist dem DBwV ein Anliegen von höchster Priorität. All die Frauen und Männer, die bei der Verteidigung von Freiheit und Demokratie ihr Leben verlieren oder zu Schaden kommen, dürfen niemals in Vergessenheit geraten.
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