Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der Verdacht gegen Brigadegeneral Markus Kreitmayr, Truppenärzte angewiesen zu haben, extremistische Tätowierungen zu melden, hat sich laut Staatsanwaltschaft nicht bestätigt. Foto: Bundeswehr
Tübingen/Calw. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen KSK-Kommandeur Brigadegeneral Markus Kreitmayr zu rechtsextremistischen Tätowierungen eingestellt. Die Vorwürfe, der Mann habe Feldärztinnen angewiesen, solche Tattoos zu melden, hätten sich nicht bestätigt, teilte die Behörde in Tübingen am Montag mit.
Sie hatte wegen des Verdachts der Anstiftung zur Verletzung von Privatgeheimnissen und der Verleitung zu einer rechtswidrigen Tat ermittelt. Doch nach Zeugenbefragungen kam sie zu dem Schluss: „Weder für einen Befehl des Beschuldigten noch für eine tatsächlich erfolgte Meldung eines Feldarztes oder einer Feldärztin ergaben danach die Ermittlungen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte.“
Auslöser war den Angaben nach eine im Internet eingegebene Strafanzeige. Diese habe sich auf einen Presse-Artikel vom 5. März bezogen, in dem über eine Aufforderung des Kommandeurs an Militärärzte die Rede war, „während ihrer Untersuchung von Soldaten, die dem Bundeswehrverband Kommando Spezialkräfte angehören, politisch anstößige Tätowierungen insbesondere rechtsextremer Natur zu melden“.
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