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Ein Feldjägereinsatz im März hat jetzt ein Nachspiel. Foto: DBwV/Kruse/Archiv
Berlin. Ein Feldjäger der Bundeswehr hat Vorgesetzten nach einer mit scharfen Waffen und Sturmhauben ausgeführten Razzia gegen Zielpersonen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) den Verdacht eines Dienstvergehens angezeigt. In einer Vernehmung meldete der Berufssoldat bereits am 10. August Bedenken gegen Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit des Einsatzes vom März an, der als geheim eingestufte Übung angesetzt worden sei. Bei Ankunft am Einsatzort in Hannover am 7. März sei den Militärpolizisten deutlich geworden, dass es sich um einen «scharfen Einsatz im Inland» handele. Die Niederschrift der Vernehmung lag der Deutschen Presse-Agentur vor. Über Teile der Razzia hatte bereits die «Welt» berichtet.
Der Hauptfeldwebel erklärt, er und andere Militärpolizisten hätten in einem Tagungsraum des Landeskriminalamtes Niedersachsen eine Einweisung erhalten und eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben sollen. Sie seien informiert worden, dass es um die Bekämpfung rechtsradikaler Strukturen innerhalb der Bundeswehr gehe sowie um mögliche Verbindungen in die Rockerszene an mehreren Orten Deutschlands.
Auf Fragen sei erklärt worden, ein schriftlicher Befehl würde nachgereicht, erklärt der Soldat. «Weiter wurde das Mitführen scharfer Waffen und Munition in Frage gestellt, sowie der generelle Einsatz von Feldjägern im Inland bei einer an diesem Zeitpunkt für uns noch unbekannten Lage», heißt es in dem Vernehmungsprotokoll.
Der Hauptfeldwebel sagt weiter aus, er habe einen Angehörigen seiner eigenen Kompanie unter den Zielpersonen ausgemacht und erklärt, dass er einen «Zugriff wie er erfolgen sollte» nicht für verhältnismäßig halte. Ein MAD-Mitarbeiter habe erklärt, die Zielperson habe «kein Dreck am Stecken», man wolle aber «gezielt unter Druck setzen und vor den Bug schießen, um über ihn an Informationen zu den anderen Personalien zu gelangen».
Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte auf Anfrage, eine etwaige Selbstanzeige dürfe das Ministerium zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte weder bestätigen noch dementieren. Ebenso dürften zu etwaigen Disziplinarverfahren oder Abgaben an die Staatsanwaltschaft aus den bereits genannten Gründen keine Aussagen gemacht werden.
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