Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
AG I bereitet sich auf neue Amtsperiode vor
Kabinett beschließt Abschlagszahlungen
„Es ist noch nicht alles so, wie es sein wollte. Aber es wird."
Schwieriges Lagebild und eine sehr umstrittene Politik
Das Vertrauen in die Spieße ist entscheidend für die Kriegstüchtigkeit
Eine denkwürdige Woche zum neuen Wehrdienst
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Der Angeklagte Franco A. steht an der Anklagebank im Hochsicherheitssaal des Frankfurter Oberlandesgerichts. Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool/Boris Roessler
Seit mehr als einem Jahr wurde der Fall Franco A. in Frankfurt verhandelt. Das Gericht verurteilte den Bundeswehroffizier nun zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Es hielt den Terrorverdacht für begründet – und bescheinigte ihm eine rechtsextremistische Gesinnung.
Frankfurt/Main. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Bundeswehroffizier Franco A. unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht befand den 33-jährigen Deutschen in seinem Urteil vom Freitag in mehreren Anklagepunkten für schuldig – dazu zählen auch waffenrechtliche Verstöße. Zudem bescheinigte das Gericht Franco A. eine völkisch-nationalistische, rechtsextremistische Gesinnung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Franco A. hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und ein monatelanges Doppelleben geführt. Als angeblicher Flüchtling hatte er laut Anklage auch Sach- und finanzielle Leistungen erhalten – daher war es auch um einen Betrugsvorwurf gegangen.
Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte im Juni eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Franco A. sei „ein rechtsradikaler Terrorist“, der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant habe, sagte die Anklagevertreterin.
Die Verteidiger forderten hingegen in der vergangenen Woche Freispruch für den wesentlichen Anklagepunkt – der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat – und Geld- oder Bewährungsstrafen für die übrigen Anklagepunkte.
Franco A. war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Woher die Waffe stammt und was er damit plante, ist noch immer unklar. Nach seiner Festnahme stellte sich zudem heraus, dass er die Identität eines syrischen Flüchtlings angenommen hatte – trotz fehlender Arabischkenntnisse. Mit der falschen Identität wollte er nach eigenen Angaben Missstände im Asylverfahren aufdecken. Die Bundesanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift hingegen davon ausgegangen, dass er nach Straftaten den Verdacht auf syrische Geflüchtete lenken wollte.
Franco A. bestritt bis zuletzt die Vorwürfe, räumte aber ein, mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland. Er befindet sich seit Februar erneut in Untersuchungshaft, nachdem er zu Beginn des Verfahrens auf freiem Fuß war.
Der Beschuldigte soll laut Anklage unter anderem einen Anschlag auf die Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, geplant haben. Er hatte auch die Geschäftsstelle und die Tiefgarage der Stiftung aufgesucht. Als mögliche Anschlagsziele waren in der Anklage auch der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) und die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth (Grüne), genannt.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: