Die Zentrale Koordinierungs- und Ansprechstelle für Einsatzgeschädigte bietet Betroffenen Hilfe. Foto: DBwV/Willem gr. Darrelmann

Die Zentrale Koordinierungs- und Ansprechstelle für Einsatzgeschädigte bietet Betroffenen Hilfe. Foto: DBwV/Willem gr. Darrelmann

29.01.2020
kg

Mehr Hilfe für Einsatzgeschädigte

Die Zentrale Koordinierungs- und Ansprechstelle für Einsatzgeschädigte hat einen neuen Namen – und sie bekommt mehr Personal, um Betroffenen noch besser helfen zu können.

Wenn ehemalige Soldaten an PTBS erkranken, ist ihnen häufig nicht klar, wie es weitergehen soll:  Fühlt sich die Bundeswehr überhaupt noch zuständig für mich? Wer hilft nun weiter? Für die Betroffenen ist das eine zusätzliche Belastung in einer ohnehin schwierigen Situation. Dem neuen Leiter der Zentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden (ZALK) ist es ein besonderes Anliegen, diesen Ehemaligen die Hand zu reichen. „Wir geben ihnen eine niederschwellige Möglichkeit, Kontakt aufzunehmen und Ihre Ansprüche auszuloten und wahrzunehmen“, erklärte Thorsten Roth bei seinem Besuch der Bundesgeschäftsstelle des DBwV im Januar.

Ein formloser Antrag per E-Mail reiche aus, so Roth, damit die ZALK die Arbeit aufnehme. Die Betroffenen hätten ihrem Land gedient und der Dienstherr habe eine Fürsorgepflicht – die nicht mit dem Ausscheiden der Soldaten aus dem Dienst ende. Nicht selten zeigten sich einsatzbedingte psychische Erkrankungen oft erst Jahre nach dem Dienstzeitende.

Die ZALK ist für die Umsetzung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes sowohl für aktive als auch ehemalige Soldaten zuständig, das heißt, sie entscheidet unter anderem über Anträge zur Aufnahme in die Schutzzeit und zur Einstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art. Die Schutzzeit hat zum Ziel, Einsatzgeschädigten die Möglichkeit der medizinischen Rehabilitation und gegebenenfalls der beruflichen Qualifizierung zu bieten, um die bisherige berufliche Tätigkeit wieder wahrnehmen zu können, eine dauerhafte Weiterverwendung bei der Bundeswehr oder eine sonstige Eingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen.

Sie geht auch mit besonderen Regelungen einher, so dürfen Einsatzgeschädigte innerhalb der Schutzzeit zum Beispiel nicht wegen Dienstunfähigkeit aufgrund der Einsatzschädigung entlassen werden. Ehemalige haben bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Chance auf eine Wiedereinstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art. Ein weiteres Privileg ist der an bestimmte Voraussetzungen gebundene und gesetzlich verankerte Weiterverwendungsanspruch im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums als Berufssoldat, Beamter oder unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer. „Ziel ist eine Rückkehr in das Berufsleben“, stellt Roth klar.

Roth und sein Team koordinieren die Abläufe im gesamten Verfahren, von der Antragstellung bis zum Abschluss. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen und administrativ notwendigen Schritten dürfe der Mensch aber auch nicht zu kurz kommen, sagte Roth. Man versuche stets, die individuelle Situation der Betroffenen mit zu berücksichtigen und auch vorhandene Ermessensspielräume im Sinne der Betroffenen zu nutzen. Roth kann bei seiner Arbeit auf Einsatzerfahrungen in Afghanistan, Kosovo und der Türkei sowie konkretes Wissen und Kenntnisse aus der Beschädigtenversorgung und Truppenpsychologie zurückgreifen.

Seit November 2019 ist die ZALK als eigenständiges Referat im BAPersBw aufgestellt, bis dahin war sie noch als eigenständiges Sachgebiet in einem Referat mit dem Sozialdienst ausgebracht. Mit der neuen Positionierung geht auch ein Aufwuchs einher: Die ZALK wird in der Zielstruktur bis auf 19 Mitarbeiter anwachsen. Roth: „Neben der Stärkung unseres Kernbereiches, der sich mit der Bearbeitung der Anträge und der Koordination aller Maßnahmen für die Betroffenen beschäftigt, erreichen wir durch die Personalverstärkung eine Optimierung von Prozessabläufen in der medizinischen Koordination sowie dem Berufsförderungsdienst. Darüber hinaus wird sich ein weiteres Sachgebiet mit der Koordination der Psychosozialen Netzwerke vor Ort beschäftigen.“

Zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden (ZALK)
Ansprechstelle:   Tel. (02241) 15-3368.
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat ZS 2 ZALK
Alte Heerstraße 81
53757 Sankt Augustin
E-Mail-Adresse: BAPersBwZALK@bundeswehr.org

Mit Rat und Hilfe stets an Ihrer Seite!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Alle Ansprechpartner im Überblick