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Foto: DBwV
Der Verband tritt für eine schnelle und vollständige Übertragung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst auf Soldaten, Beamte und Versorgungsempfänger ein.
Das Unverständnis in der Bundeswehr wächst: Die Übertragung des aktuellen Tarifabschlusses auf Beamte und Soldaten ist nach wie vor offen. Zwar wurde im April 2025 eine Einigung im öffentlichen Dienst erzielt, die unter anderem eine lineare Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent in zwei Schritten und einen zusätzlichen Urlaubstag ab 2027 vorsieht, diese Anpassungen gelten aber zunächst nur für Tarifbeschäftigte im Bund und in den Kommunen. Normalerweise erfolgt eine zeitnahe Übertragung auf Beamte, Versorgungsempfänger und Soldaten.
Der DBwV hat vernommen, dass es nun offenbar Überlegungen gibt, die aktuelle Tarifübertragung mit einem anderen wichtigen Besoldungsvorhaben zu bündeln und zusammen „abzuräumen“. Der DBwV beobachtet diesen Plan sehr aufmerksam. Es steht zu befürchten, dass sich das Vorhaben durch seine schiere Größe und Komplexität verzögert und Soldaten erst deutlich später als normal von den Tarifergebnissen profitieren werden.
Die Übertragung der tariflichen Verbesserungen auf die Besoldung von Beamten und Soldaten erfolgt grundsätzlich gesetzlich, da die Besoldung nicht automatisch an Tarifabschlüsse gekoppelt ist. Nach Informationen des DBwV plant das federführend verantwortliche Bundesinnenministerium (BMI), dieses Mal die Umsetzung des Tarifabschlusses mit dem komplizierten Vorhaben der Herstellung einer verfassungsgemäßen Besoldung zu verknüpfen. Hintergrund ist, dass der Bund einschlägige, bereits rund fünf Jahre alte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) – trotz klarer Ansagen der Richter – noch immer nicht umgesetzt hat.
Das Gericht hatte kritisiert, dass Teile der bisherigen Besoldungsregelungen nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar seien, insbesondere was die angemessene und zeitnahe Anpassung der Beamtenbesoldung angeht. Das Bundeministerium des Innern (BMI) hatte aufgrund der Gerichtsentscheidung schriftlich zugesagt, die verfassungskonforme Besoldung gesetzlich rückwirkend herstellen zu wollen. Seit den Entscheidungen aus Karlsruhe hat der Bund zwar in mehreren Anläufen versucht, Abhilfe zu schaffen, doch bislang ohne Erfolg. Der letzte Versuch, der noch von der vorigen Regierung unternommen wurde, scheiterte mit dem Zerbrechen der Ampelkoalition Ende 2024.
Selbstverständlich tritt der DBwV vehement für eine schnelle und vollständige Übertragung der Tarifergebnisse (bestehend aus monetären und non-monetären Bestandteilen) ein. Bei der Übertragung dürfen auch freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL), Reservisten sowie unsere Versorgungsempfänger nicht vergessen werden.
Gleichzeitig drängt der DBwV den Gesetzgeber seit Jahren dazu, endlich – auch rückwirkend - eine verfassungsgemäße Besoldung herzustellen. Wenn der Gesetzgeber beide Vorhaben bündeln will, dann kann der DBwV diese Entscheidung mittragen. Das gilt aber nur, soweit das Vorhaben ohne weitere Verzögerungen vorangetrieben und zum Vorteil von Soldaten, Beamten, Versorgungsempfängern, Reservisten und FWDL ausgestaltet wird.
Zum jetzigen Zeitpunkt hinkt die Politik bei der Übertragung der Ergebnisse noch nicht hinterher, da auch die Tarifbeschäftigten erst im September von den Verbesserungen profitieren werden. Nichtsdestotrotz ist der Verband schon aktiv: Der DBwV-Bundesvorstand befindet sich bereits umfangreich in Gesprächen mit Vertretern aus den beteiligten Ministerien, aus der Politik sowie aus anderen Spitzenorganisationen, um die aktuellen Entwicklungen aufzugreifen und entsprechend zum frühestmöglichen Zeitpunkt eigene Vorstellungen einfließen lassen und Fehlentwicklung nach Möglichkeit korrigieren zu können. Klar ist schon jetzt: Es steht hier eher ein zäher Kampf als ein Spaziergang bevor. Aber der DBwV bleibt energisch dran und ist bereit!
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