Die Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) sollen mit dem Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr erweitert werden. Soldaten sollen sich künftig der neuen „unterstützten Verfassungstreueprüfung“ unterziehen, nicht mehr der langwierigen Sicherheitsüberprüfung der Stufe 1 (SÜ1). Feldjäger, so der Gesetzentwurf, bekommen ebenfalls mehr Befugnisse. Das Kabinett soll dem Gesetzentwurf am Mittwoch zustimmen. Foto: Bundeswehr

Die Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) sollen mit dem Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr erweitert werden. Soldaten sollen sich künftig der neuen „unterstützten Verfassungstreueprüfung“ unterziehen, nicht mehr der langwierigen Sicherheitsüberprüfung der Stufe 1 (SÜ1). Feldjäger, so der Gesetzentwurf, bekommen ebenfalls mehr Befugnisse. Das Kabinett soll dem Gesetzentwurf am Mittwoch zustimmen. Foto: Bundeswehr

26.08.2025
jun

Neues Gesetz für militärische Sicherheit

Die Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) sollen künftig mit Blick auf die aktuelle Sicherheitslage erweitert werden: Das Bundeskabinett will am Mittwoch den entsprechenden Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr“ beschließen.

Der MAD solle in Zukunft seinem Schutzauftrag mehr als bisher gerecht werden können, heißt es dazu aus dem Ministerium. Der Deutsche BundeswehrVerband begrüßt das Gesetzgebungsvorhaben dem Grunde nach und teilt die Einschätzung, dass der geltende rechtliche Rahmen für die militärische Sicherheit in der Bundeswehr den Anforderungen der aktuellen Sicherheitslage nicht mehr gerecht wird und daher angepasst werden muss.

Neue Soldaten und Soldatinnen sollen – so der Gesetzentwurf – künftig in einem schnelleren und vereinfachten Verfahren auf ihre Verfassungstreue überprüft werden, die Voraussetzung für die Einstellung in ein Dienstverhältnis ist. Mit der so genannten „unterstützten Verfassungstreueüberprüfung“ wird die bisherige „einfache Sicherheitsüberprüfung“ ersetzt. Das neue Verfahren sei deutlich schneller und für die (Wieder-)Einstellung und Heranziehung von Soldaten ein geeignetes, erforderliches und angemessenen Instrument, so die Einschätzung des DBwV. 

Neue Verfassungstreueprüfung soll BAMAD entlasten

Diese neue Verfassungstreueprüfung soll vor allem auch das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) entlasten, das mit dem 2017 eingeführten Instrument der Sicherheitsüberprüfung der Stufe 1 (SÜ1) für alle Rekruten und Rekrutinnen als Voraussetzung für die Ausbildung an der Waffe personell stark gefordert war. Das führte in der Vergangenheit unter anderem dazu, dass Bewerber, die ihren Dienst bereits aufgenommen hatten, wieder entlassen werden mussten, weil die Ausbildung an der Waffe wegen einer noch nicht oder mit negativen Ergebnis abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfung nicht durchgeführt werden durfte. Deshalb kam man im Ministerium zu dem Ergebnis, dass die bisherige Sicherheitsüberprüfung für eine Massenüberprüfung nicht tauglich sei. 

Überprüft werde künftig mit einem Auszug aus dem Bundeszentralregister, einer Abfrage im Nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS und der Auswertung „allgemein zugänglicher Quellen“, zum Beispiel also Soziale Netzwerke. Die neue Überprüfung betrifft auch Reservisten, wenn sie nicht ohnehin auf einem Dienstposten verwendet werden, für den regulär sicherheitsüberprüft wird.

Die Neuregelung ist Teil eines Artikelgesetzes zur militärischen Sicherheit, das am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden und unter anderem auch die Rechte der Feldjäger bei der Personenüberprüfung ausweiten soll. Ein Beispiel: Drohnenpiloten, die militärische Anlagen überfliegen, konnten bisher nur von Militärpolizisten belangt werden, wenn sie sich dabei auf einem Kasernengelände befanden. Künftig wird diese Befugnis auf den Nahbereich erweitert. Darüber hinaus bleibt das Aufgabe der zivilen Polizei.

Wo Soldatinnen und Soldaten im Einsatz sind soll der MAD wirken

Bestandteil des neuen Gesetzes ist auch eine Neufassung des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst. Überall, wo Soldatinnen und Soldaten der Streitkräfte im Einsatz sind, soll auch der MAD wirken (können) - zum Beispiel auch in Litauen, wo die neue Panzerbrigade 45 künftig stationiert sein wird. Der MAD soll in solchen Missionen nicht nur die Truppe selbst, sondern auch die Angehörigen schützen.

Kritisch sieht der Verband die mögliche Anordnung von Reisebeschränkungen für Soldatinnen und Soldaten. Die Voraussetzungen für die Anordnung solcher Beschränkungen seien im Gesetzentwurf unzureichend beschrieben, argumentiert der DBwV. Die Reisebeschränkungen beträfen in der Zukunft alle Soldatinnen und Soldaten, nicht mehr nur jene, die besonders sicherheitsüberprüft seien.

Nach dem Kabinettsbeschluss am Mittwoch, wird das Gesetz ins parlamentarische Verfahren gehen. Der DBwV wird diesen Prozess wie gewohnt im Sinne unserer Mitglieder begleiten. 

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