War als Sachverständiger zur Anhörung zum Infrastrukturbeschleunigungsgesetz geladen: Oberst André Wüstner (l.). Der Bundesvorsitzende wurde von Hauptmann Lukas Jochum, Vorsitzender Zentraler Bereich, begleitet. Foto: DBwV/Yann Bombeke

War als Sachverständiger zur Anhörung zum Infrastrukturbeschleunigungsgesetz geladen: Oberst André Wüstner (l.). Der Bundesvorsitzende wurde von Hauptmann Lukas Jochum, Vorsitzender Zentraler Bereich, begleitet. Foto: DBwV/Yann Bombeke

03.11.2026
Von Katja Gersemann

„Mit dem Gesetz wird es möglich sein, schneller zu bauen“

Die Bundeswehr muss wachsen – und dafür braucht es nicht nur mehr Personal und Ausrüstung, sondern auch Kasernen, Unterkünfte und Ausbildungseinrichtungen. Weil viele Bauvorhaben aber nach wie vor zu lange dauern, hat die Regierungskoalition ein Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht. Ziel ist es, das Bauvolumen und die Baugeschwindigkeit in der Bundeswehr deutlich zu steigern. Bei einer Öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses im Bundestag Anfang November wurde das Vorhaben diskutiert.

„Mit dem Gesetz wird es möglich sein, schneller zu bauen“, sagte der Vorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes, Oberst André Wüstner, der als Sachverständiger zur Anhörung geladen war. Entscheidend sei aber, dass die Vorgaben auf untergesetzlicher Ebene so umgesetzt werden würden, dass die Ziele tatsächlich erreicht werden könnten.

Bundeswehr soll Bauaufgaben selbst übernehmen können

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Bundeswehr künftig unter bestimmten Voraussetzungen Bauaufgaben selbst übernehmen kann, die bislang von den Bauverwaltungen der Länder erledigt wurden. Außerdem sollen Umwelt- und Naturschutzvorschriften angepasst werden. Zudem sollen bestimmte Vorhaben der Bundeswehr im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. Damit würden Bauvorhaben der Bundeswehr bei behördlichen Abwägungen ein größeres Gewicht erhalten.

Oberst Wüstner nutzte die Anhörung, um eine wichtige Forderung des DBwV in Erinnerung zu rufen: Ein Bett und ein Spind für jeden Soldaten. Insbesondere müsse die Situation von nichtunterkunftspflichtigen Soldaten unter 25 berücksichtigt werden. Der DBwV macht sich hier für einen Mietkostenzuschuss stark. Gerade an Standorten mit einem angespannten privaten Wohnungsmarkt wäre eine solche Maßnahme eine wichtige Übergangslösung, bis zusätzliche Unterkunftsgebäude errichtet werden.

Unabhängig vom laufenden Gesetzesvorhaben laufen aktuell bereits mehrere Vorhaben in der Bundeswehr, um das Bauen zu beschleunigen. Mit dem Sofortbedarf Infrastrukturbedarf Personalgewinnungsorganisation (SIPGO) werden an 31 Standorten rund 4.800 Wohncontainer für über 8500 Soldaten aufgestellt. Perspektivisch soll das Programm G-CAP Inland für eine weitere Beschleunigung sorgen. Dabei setzt die Bundeswehr auf standardisierte Gebäude, modulare Bauweise und die parallele Durchführung von Planung und Bauvorbereitung.

Aufwuchsziele klar benennen - auch im Bereich Infrastruktur

Oberst Wüstner, der von DBwV-Bundesvorstandsmitglied Hauptmann Lukas Jochum begleitet wurde, regte zudem an, die Aufwuchsziele auch im Bereich der Infrastruktur klar zu benennen. So müsse es ähnlich wie beim Personal einen Aufwuchskorridor geben, aus dem sich die Ziele klar ablesen lassen müssten. Nur so ließe sich die Arbeit des Ministeriums messen. Auch eine Evaluierung des Gesetzes – die bislang nicht vorgesehen ist – sei sinnvoll.

Auch bei anderen geladenen Sachverständigen stieß der Gesetzentwurf auf Zustimmung, sowohl die Vertreter der Bauministerkonferenz der Länder als auch des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr lobten positive Aspekte. Die von den Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und Die Linke geladenen Experten sehen eine Schwächung des Umwelt- und Naturschutzes und lehnen den Entwurf ab.

Das Gesetz soll nun zügig verabschiedet werden: Die zweite und dritte Lesung sind für den 27. November 2026 vorgesehen.

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