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Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung Foto: DBwV/Eva Krämer
Bei der Fachtagung Gesundheitsfachberufe des DBwV hat der Vorsitzende Sanitätsdienst künftige Aufgaben und Maßnahmen mit den Teilnehmern erörtert.
Der Zusammenschluss von SKB und SanD stellt auch den Verband und vor allem den Bereich Sanitätsdienst im DBwV vor große Herausforderungen: Das war das zentrale Thema bei der Fachtagung Gesundheitsfachberufe. Dazu konnte der Vorsitzende Sanitätsdienst Oberstabsfeldwebel Stefan Sprengers zwei Dutzend Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem zivilen und militärischen Bereich in der Bundesgeschätsstelle begrüßen.
„Mit dem Zusammenschluss der Streitkräftebasis und dem Sanitätsdienst haben wir eine neue Struktur bekommen“, so Oberstabsfeldwebel Stefan Sprengers zum Auftakt. Nun sei es wichtig zu einem großen Unterstützungsbereich zusammenzuwachsen. Auch die anstehenden Wahlen zum Bezirkspersonalrat beim UstgKdoBw waren ein Thema.
Im Amt des Wehrbeauftragten, wohin die Tagung zwischendurch verlegt worden war, hatten die Teilnehmer die Möglichkeit mit Ministerialdirektor Dr. Jörg Krämer ins Gespräch zu kommen. Dr. Krämer ist Referatsleiter WB 5 und zuständig für Fürsorgeangelegenheiten. „Das Amt des Wehrbeauftragen ist in seiner Form einmalig“ erklärte Dr. Krämer. Das Amt gliedert sich in zwei große Tätigkeitsbereiche: die Kontrolle der Streitkräfte, zum Beispiel in Form von Truppenbesuchen, und das Petitionswesen.
„Alle Eingaben haben eine hohe Berechtigung“
„Jedes Jahr haben wir rund 3.500 Eingaben von Soldatinnen und Soldaten“, sagte Dr. Krämer. Die Themen sind breit gefächert. „Zur Zeit der Afghanistan-Einsätze ging es beispielsweise viel um die Ausrüstung der Truppe“. Die Zahl der Eingaben ist seit den 1970er Jahren konstant. „Alle Eingaben haben eine große Berechtigung und wir sind verpflichtet, alle zu überprüfen“, erklärt Dr. Krämer das Verfahren einer Eingabe. Innerhalb von sechs Wochen können Soldatinnen und Soldaten mit einer Antwort vom Wehrbeauftragten rechnen. Derzeit arbeiten rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich um die Anliegen der Soldatinnen und Soldaten kümmern, in dem Amt des Wehrbeauftragten.
Anträge für die Hauptversammlung
Mit Blick auf die 22. Hauptversammlung im November gab Oberstabsfeldwebel Jürgen Kronschnabl als stellvertretender Vorsitzender Sanitätsdienst einen Überblick über die Anträge, über die auf den vier Landesversammlungen zum Thema Sanitätsdienst beraten wurde und beschlossen wurden. „Der Koordinierungsausschuss hat diese Anträge aus den Landesversammlungen inzwischen zusammenfasst und für die Hauptversammlung vorbereitet“, erklärt Sprengers. Thema der Anträge sind unter anderen die Umsetzung der Pflegezulage, Schaffung von Zulagen für den Einsatz als Medizingerätetechniker oder den Erhalt der zivilberuflichen Qualifikation für alle Heilberufe nach dem Heilberufsgesetz.
Zum Ende der Tagung war Hauptmann Florian Vogel vom Kommando Gesundheitsversorgung der Bundeswehr eingeladen. „In der Gesetzgebung tut sich derzeit einiges – auf jeden Fall mehr als in der Vergangenheit“, sagte Vogel. Aktuell in Arbeit ist das Pflegekompetenzgesetz. „Darin geht es darum, die Kompetenzen für Pflegefachkräfte zu erweitern“, erklärte Vogel. Mit einem weiteren Gesetz sollen die Bundeswehrkrankenhäuser weiterentwickelt und für die Zukunft ausgerichtet werden.
„Vor der anstehenden Hauptversammlung wollten wir mit dieser Tagung Inhalte und aktuelle Themen sammeln und Wünsche aufnehmen. Das ist uns gut gelungen“, zieht Oberstabsfeldwebel Stefan Sprengers seine Bilanz zum Ende der Tagung. Sie soll, mit Blick auf den erfolgreichen Austausch interdisziplinär, auch im nächsten Jahr in der Form stattfinden.
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