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Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Im Bundestag: Bundeskanzler Friedrich Merz stellt sich den Fragen der Abgeordneten
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Wüstner: „Nicht ausreichend Freiwillige? Kein Wunder!“
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Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
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Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Symbolbild: Afghanischen Ortskräfte, die oft viele Jahre für die Bundeswehr, die deutsche Polizeiausbildungsmission, diplomatische Missionen und Entwicklungszusammenarbeit tätig waren, fürchten nun um ihr Leben. Foto: Bundeswehr/Jana Neumann
Erst am Montagmorgen berichtete die Deutsche Presse-Agentur von 100.000 Kriegsvertriebenen in Afghanistan seit Jahresbeginn. Trotz einer mit den Taliban vereinbarten dreitägigen Waffenruhe kamen allein Ende letzter Woche mindestens 23 Menschen durch Explosionen ums Leben und mehr als 40 wurden verletzt.
Mit Beginn des offiziellen Abzugs der US- und Nato-Truppen am 1. Mai haben die militant-islamistischen Taliban Offensiven in mehreren Provinzen gestartet. Die Gefahrenlage am Hindukusch spitzt sich zu. Einheimische Ortskräfte die jahrelang an der Seite der Bundeswehr oder anderer Nato-Truppen gearbeitet haben fürchten um ihr Leben und das ihrer Angehörigen.
„Ich empfinde es als tiefe Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, diese Menschen jetzt, wo wir das Land endgültig verlassen, nicht schutzlos zurückzulassen“, verkündete Annegret Kramp-Karrenbauer bereits vor rund einem Monat via Twitter. Im Moment beschäftigt das deutsche Einsatzkontingent „Resolute Support“ beschäftigt noch rund 300 Ortskräfte, die über das sogenannte Ortskräfteverfahren schnell nach Deutschland geholt werden sollten, doch wie so häufig ist dieses Verfahren zu zeitaufwendig und bürokratisch.
„Ich empfinde es als tiefe Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, diese Menschen jetzt, wo wir das Land endgültig verlassen, nicht schutzlos zurückzulassen“ - Verteidigungsministerin @akk will afghanische Ortskräfte auch nach Truppenabzug weiter unterstützen. pic.twitter.com/VVF5We0eKc— Verteidigungsministerium (@BMVg_Bundeswehr) April 18, 2021
„Ich empfinde es als tiefe Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, diese Menschen jetzt, wo wir das Land endgültig verlassen, nicht schutzlos zurückzulassen“ - Verteidigungsministerin @akk will afghanische Ortskräfte auch nach Truppenabzug weiter unterstützen. pic.twitter.com/VVF5We0eKc
Unter dem Motto: „Wir fordern eine unbürokratische und schnelle Aufnahme der Betroffenen in Deutschland parallel zum Abzug!“ wenden sich hochrangige Vertreter aus Militär, Politik und Entwicklungshilfe in einem offenen Brief an die Bundesregierung. Neben mehreren früheren Bundeswehr-Generalen und deutschen Botschaftern gehören auch der Bundesvorsitzende des DBwV, Oberstleutnant André Wüstner, und Klaus-Hermann Scharf, Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte zu den Erstunterzeichnern der Initiative.
„Ohne die wertvolle Unterstützung durch Ortskräfte als Sprachmittler, Wachleute und in anderen Tätigkeiten wäre eine annähernd erfolgreiche Arbeit der Bundeswehr und anderen deutschen Institutionen in Afghanistan schlichtweg undenkbar gewesen“, erläutert Klaus-Hermann Scharf. „Es ist unsere moralische Pflicht, unser Respekt und Dank, sie und ihre Familien vor einer von Repressionen geprägten unsicheren Zukunft in ihrer Heimat zu schützen. Machen wir es unseren Verbündeten nach, geben wir unseren Ortskräften in Deutschland eine neue Heimat und unterstützen sie für eine sichere Zukunft.“
>> Initiative zur Unterstützung der Aufnahme afghanischer Ortskräfte
Ein Verfahren für die Aufnahme der sogenannten Ortskräfte gibt es bereits seit 2013, allerdings müssen die Betroffenen dafür zunächst eine individuelle Gefährdung aufgrund ihrer Tätigkeit für ein deutsches Ressort in Afghanistan nachweisen. Ortskräfte, die seit mehr als zwei Jahren nicht mehr für die deutschen Streitkräfte im Dienst sind, werden überhaupt nicht berücksichtigt. Es sind juristische Feinheiten, an denen sich die Taliban nicht stören werden, wenn sie zu angekündigten Rachemaßnahmen gegen die „Kollaborateure“ des Westens ansetzen.
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