Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Drittes Opfer des Hubschrauberabsturzes geborgen – DBwV trauert um Mitglieder
Haushaltsentwurf 2026: Deutlich mehr Geld und neue Planstellen für die Bundeswehr
Wie das Amt Blank zum BMVg wurde
Gesetzentwurf: Beschaffung soll weiter beschleunigt werden
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
120 Kilometer für 120 Gefallene
Mit jedem Schritt ein Zeichen – Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2025
27 Kilometer für gefallene NATO-Soldatinnen und Soldaten
Einsatz, Trauma, Heimkehr – drei Stimmen, die unter die Haut gehen
Hauptfeldwebel der Luftwaffe im Dienstanzug mit Dienstpullover. Foto: Bundeswehr/Kurtze
Berlin. Diese Nachricht dürfte bei so manchem Soldaten für schlechte Stimmung gesorgt haben: In seinem Tagesbefehl vom 18. August informierte der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Volker Wieker, dass die Selbst- und Teilselbsteinkleider bestimmte Teile ihrer Bekleidung vorerst nicht mehr vom Dienstherrn bezahlt bekommen. Dazu gehören etwa der Pullover, die Ganzjahresjacke, der Blouson, aber auch Kampfstiefel. Gerade wenn es um das Schuhwerk geht, entscheiden sich viele Soldaten für Alternativen zu den vom Dienstherrn bereitgestellten Modellen. Bei den Teilselbsteinkleidern sind sogar die Dienstoberhemden betroffen.
Hintergrund der Neuregelung, die ab dem 30. September gilt: Selbsteinkleider erhalten vom Bund einen Zuschuss für die Beschaffung und die Abnutzung der Bekleidung. Diese Zuschüsse werden jedoch oft für die Beschaffung von Kleidungsstücken in den LHD-Shops genutzt, für die sie eigentlich nicht verwendet werden dürfen. Laut Tagesbefehl soll möglichst bis Ende des Jahres geprüft werden, welche Bekleidungsteile künftig in das anrechenbare Sortiment aufgenommen werden. Zu einem früheren Zeitpunkt sei die Neuregelung nicht möglich.
Der DBwV sieht auch bei der Abnutzungsentschädigung sowie beim Tragen von Zivilbekleidung im Dienst deutlichen Optimierungsbedarf. Die anstehende Neuregelung wäre genau der richtige Zeitpunkt, um auch dort die notwendigen Verbesserungen in die Wege zu leiten.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: