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Hunderten Verdachtsfällen von Rechtsextremismus geht der MAD nach. Doch Jahr für Jahr bestätigen sich nur wenige Fälle. Foto: dpa
Berlin. Die Zahlen machen stutzig: Hunderte Verdachtsfälle von Rechtsextremismus soll es bei der Bundeswehr geben, aber Jahr für Jahr bestätigt sich dieser Verdacht bei durchschnittlich lediglich acht Menschen - so die Angaben von Christof Gramm, Präsident des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), am 5. Oktober vor Abgeordneten des Deutschen Bundestags.Bei seinem gemeinsamen Auftritt mit den Chefs von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) lieferte Gramm auch gleich die Erklärung für die hohe Zahl an Verdachtsmomenten: Seit dem Bekanntwerden des Falls des mutmaßlich rechtsextremen Offiziers Franco A. im Frühjahr habe es ein „massives Meldeaufkommen“ gegeben – jedoch keine Zunahme von tatsächlich überführten Rechtsextremisten in den Reihen der Bundeswehr. Allein auf eine erhöhte Sensibilität der Angehörigen der Streitkräfte werden die vielen gemeldeten Verdachtsfälle allerdings kaum zurückzuführen sein. Es ist davon auszugehen, dass auch die durch das Verteidigungsministerium angeordneten Durchsuchungen der Liegenschaften nach Wehrmachtsdevotionalien zu manch einer Überprüfung durch den MAD geführt haben. Zudem stellt sich die Frage, was überhaupt einen Anfangsverdacht einer extremistischen Neigung begründet. Der MAD gibt dazu auf seinem Internetauftritt einige Erläuterungen. Für den Geheimdienst haben demzufolge Meldungen aus der Truppe neben Hinweisen anderer Sicherheitsorgane wie Verfassungsschutz oder Polizeidienststellen einen hohen Stellenwert. Oftmals seien es Vorgesetzte oder Kameraden, denen Verhaltensänderungen bei Soldaten auffallen. Zu tatsächlichen Anhaltspunkten zählt der MAD „extremistische oder fremdenfeindliche Äußerungen, die Teilnahme an rechtsextremistischen Veranstaltungen, das Hören rechtsextremistischer Musik, das Verbreiten von Propagandamitteln oder das Verwenden von Kennzeichen rechtsextremistischer Organisationen“. Der MAD wird schnell aktiv: Eine fremdenfeindliche Äußerung, szenetypische Kleidung oder auffällige Facebook-Kontakte können schon einen Anfangsverdacht begründen und eine Untersuchung durch die Geheimdienstler auslösen. Dabei wird betont, dass die Ermittlungen der Aufklärung des Sachverhalts dienen und nicht als Vorverurteilung zu sehen seien. Alle Vorwürfe müssten am Ende auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten, um als Extremist eingestuft zu werden. So erklärt sich auch die Diskrepanz zwischen den vielen Hundert Verdachtsfällen und den wenigen letztendlich bestätigten Fällen von Rechtsextremismus.Mit dem MAD verfügt die Bundeswehr über ein einzigartiges und recht wirksames Instrument, um die Unterwanderung durch Extremisten zu unterbinden. Hinzu kommt, dass seit der Einführung des Sicherheitseinstellungsüberprüfungsgesetzes im Juli alle Soldaten einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Etwas anders läuft es bei der Polizei, wenn ein Anfangsverdacht auf extremistische Tendenzen besteht. Dort entscheidet der Behördenleiter, ob die Dienststelle selbst Ermittlungen gegen den Mitarbeiter einleitet oder direkt die Innenrevision eingeschaltet wird. Bei Tätigkeiten, die mit einer Sicherheitsüberprüfung verbunden sind, wird zusätzlich ein Geheimschutzbeauftragter eingeschaltet, der wiederum mit dem Verfassungsschutz Verbindung aufnimmt.Wenn man sich wieder die vorliegenden Zahlen vornimmt, wird eines jedenfalls klar: Von einem erhöhten Aufkommen an Rechtsextremismus in den Streitkräften kann nicht die Rede sein. Das verdeutlichen auch andere Werte. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2016 ein rechtsextremistisches Personenpotenzial von 23.100 Personen in Deutschland festgestellt – gemessen an der Gesamtbevölkerung sind das 0,028 Prozent. Dazu gehören Mitglieder rechtsextremer Parteien wie etwa der NPD oder anderer rechtsextremer Organisationen und Gruppierungen. Wenn man im Vergleich von acht identifizierten Rechtsextremen in einer 178.000 Mann starken Bundeswehr ausgeht, dann ergibt sich ein Wert von gerade einmal 0,004 Prozent.
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