Der Zertifizierungs- und Prüfprozess von FFP2-Masken findet durch DEKRA Testing & Certification sowie die Firma DMT in einem Labor in Essen statt. Foto: picture alliance/dpa, Fabian Strauch

Der Zertifizierungs- und Prüfprozess von FFP2-Masken findet durch DEKRA Testing & Certification sowie die Firma DMT in einem Labor in Essen statt. Foto: picture alliance/dpa, Fabian Strauch

04.02.2021
ssc / DEKRA

FFP2, CPA, KN95? So blicken Sie durch im Masken-Dschungel

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in Deutschland nicht mehr wegzudenken, vielerorts sogar Pflicht, doch welche Maske schützt wie und woran erkennt man nun die Unterschiede? Darüber herrscht bundesweit zunehmend Verwirrung. Die Prüfgesellschaft DEKRA bringt nun in einer aktuellen Pressemeldung Licht ins Dunkel. Das Speziallabor der „DEKRA Testing & Certifikation“ in Essen ist eine von zwei innerhalb Deutschlands für Atemschutzmasken anerkannten Stellen.

CPA-Maske

Die Corona-Pandemie-Atemschutzmaske (CPA) konnte bis 30. September 2020 ohne Baumusterprüfung, dafür aber mit bestandenem Schnelltest bei einem zugelassenen Prüfinstitut die Marktfähigkeit erlangen. Sie gelten nach wie vor „bis zum Ende des Ablaufdatums (ein Jahr ab Prüfdatum)“ als sicher und verkehrsfähig, fasst die Pressemitteilung zusammen. Im Aufdruck (auf der Maske oder der kleinsten Verpackungseinheit) muss die Bezeichnung „CPA-Maske“ sowie die Revisionsnummer des Prüfgrundsatzes (0 bis 2) ersichtlich sein. Eine CE-Kennzeichnung oder die Angabe der strengen europäischen Norm „EN 149“ entfällt.

FFP2-Atemschutzmaske

Das FFP steht für Face Filtering Piece – zu Deutsch Gesichtsfilterstück. „Der Standard FFP2 schreibt vor, dass mindestens 94 Prozent der Aerosole und Partikel zurückgehalten werden“, berichtet die DEKRA. FFP3-Masken sollen sogar eine Abscheideleistung von 99 Prozent erbringen. Erkennbar sind die Masken an einem dauerhaften Aufdruck auf der Maske sowie speziellen Angaben auf der Verpackung. Dazu gehört eine vier-stellige CE-Nummer als Kennzeichnung der jeweiligen Prüfstelle, die Nennung der Maskenklasse „FFP2“ sowie die Bezeichnung der Norm „EN 149:2001+A1:2009“

KN95- bzw. N95

Bei diesen Bezeichnungen handelt es sich um FFP2-ähnliche Produkte, die allerdings die „EN 149“ nicht erfüllen müssen. Bei KN95 erfolgt die Prüfung nach chinesischem Standard GB2626, bei N95 nach amerikanischem Standard NIOSH. Diese Masken werden nicht als FFP2-Masken anerkannt, können in Deutschland bei Bestehen eines Schnelltests aber als CPA-Masken verwendet werden.

Medizinische Masken

Die sogenannten OP-Masken bieten den geringsten Schutz gegen Aerosole und Tröpfcheninfektion. Auf der Verpackung ist eine CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt angegeben. 

Die vollständige Pressemitteilung der DEKRA lesen Sie hier.

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