Generalmajor Carsten Breuer und eine Mitarbeiterin auf dem Weg zur Ministerpräsidentenkonferenz zur Corona-Lage im Bundeskanzleramt. Foto: picture alliance/Kay Nietfeld

Generalmajor Carsten Breuer und eine Mitarbeiterin auf dem Weg zur Ministerpräsidentenkonferenz zur Corona-Lage im Bundeskanzleramt. Foto: picture alliance/Kay Nietfeld

03.12.2021
yb/dpa

Nach der Konferenz von Bund und Ländern: Die Corona-Beschlüsse im Überblick

Limits für Großveranstaltungen, weitgehende 2G-Regeln beim Einkaufen, mehr Beschränkungen für Ungeimpfte: Bund und Länder legen deutlich nach, um die dramatische Pandemie-Lage in den Griff zu kriegen. Im Kanzleramt wird ein neuer Krisenstab eingerichtet, der von Generalmajor Carsten Breuer geführt werden soll.

Berlin. Der Kampf gegen die bislang heftigste Corona-Welle geht in die nächste Runde: Es kommen strengere Schutzauflagen – und umfassende Beschränkungen für Ungeimpfte. Bund und Länder beschlossen am Donnerstag nach langem Ringen eine Reihe von Maßnahmen mit Folgen für Millionen Bürger, um die Virusausbreitung zu bremsen. Ungeimpften wird im Weihnachtsgeschäft der Zutritt zu den meisten Läden verwehrt. Auch Apotheken und Pflegefachkräfte sollen Impfungen übernehmen können, im Dezember kommen Millionen Dosen zusätzlich. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird bundesweit verboten.

Der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte nach der Schaltkonferenz mit den Ministerpräsidenten: „Es geht um eine große nationale Anstrengung, und es geht um Solidarität.“ Er rief erneut alle zu Impfungen auf und betonte das Ziel von bis zu 30 Millionen Impfungen bis Jahresende. Die scheidende Regierungschefin Angela Merkel (CDU) sagte, weitere Maßnahmen seien nötig, um die Welle zu brechen. Die Lage sei ernst, eine mögliche „gewisse Beruhigung“ habe noch ein viel zu hohes Niveau.

Beschlossen wurde die Einrichtung eines speziellen Bund-Länder-Krisenstabes im Kanzleramt. Dieser soll sich um Impfstofflieferung und -verteilung kümmern. Bereits bekannt war, dass Generalmajor Carsten Breuer den Krisenstab führen soll. Mit der Pandemielage ist Breuer bestens vertraut: Als Kommandeur des Kommandos für Territoriale Aufgaben der Bundeswehr steuert der 57-Jährige schon seit Monaten die Amtshilfeeinsätze der Bundeswehr. So ist diese Personalie auch für den DBwV-Bundesvorsitzenden eine richtige Wahl. „Generalmajor Breuer hat im Auftrag des nationalen territorialen Befehlshabers während der Amtshilfe zur Flutkatastrophe oder der Unterstützung in der Pandemie seine Erfahrung und Kompetenz in Führung und Organisation unter Beweis gestellt“, sagte Oberstleutnant André Wüstner, „er genießt daher bei den Fachpolitikern und in den jeweiligen Bundesländern einen hervorragenden Ruf“. Wüstner weiter: „Für den Krisenstab ist er sicher wertvoll, denn Militär kann Krise. In unserer Ausbildung ist neben Führung, Planung und Organisation auch der Umgang mit Lageänderungen und Krisen elementar. Ich gehe deshalb davon aus, dass Generalmajor Breuer die Bundesregierung besser in Sachen Erwartungsmanagement, Kommunikation und Logistik beraten wird, als das bisher der Fall ist. Ich bin zuversichtlich, außerdem kann es nicht so weitergehen, wie bisher.“

Die weiteren Beschlüsse im Überblick:

2G beim Shoppen: Dort, wo es noch nicht gilt, wird der Zutritt zu Geschäften auf Geimpfte und Genesene beschränkt, unabhängig davon, wie hoch die Inzidenz ist. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte.

2G in Kino, Theater und Restaurant: Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen und auch zu Restaurants soll es nur noch für Geimpfte und Genesene geben – ebenfalls inzidenzunabhängig. Ausnahmen etwa für Kinder sind möglich. Zusätzlich können auch noch Tests vorgeschrieben werden (2G plus).

Großveranstaltungen und Fußball: Flächendeckende „Geisterspiele“ sind nicht geplant, aber deutlich weniger Zuschauer: Auslastung von Stadien maximal 50 Prozent, höchstens 15.000 Zuschauer; in geschlossenen Räumen ebenfalls maximal 50 Prozent Auslastung und nicht mehr als 5000 Zuschauer – Zugang jeweils nur geimpft oder genesen (2G) und mit Maske.

Restaurants: Werden nicht bundesweit geschlossen. Regional sollen aber „zeitlich befristete“ Schließungen durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes wieder möglich gemacht werden. Das gilt auch für mögliche Alkoholverkaufsverbote oder Einschränkungen bei Hotelübernachtungen.

Bars, Clubs, Partys: Spätestens bei einer Inzidenz über 350 müssen Bars und Clubs schließen. Mehr als die Hälfte der Stadt- und Landkreise in Deutschland liegt momentan darüber. Eingeschränkt werden auch Privatpartys: Bei Inzidenzen über 350 dürfen maximal noch 50 Menschen drinnen zusammenkommen, auch wenn sie geimpft oder genesen sind, draußen maximal 200.

Kontakte: Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Kinder sind ausgenommen. Unbeschränkt bleiben nur Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.

Böllerverbot zum Jahreswechsel: Feuerwerk und Böller dürfen vor Silvester nicht verkauft werden. Kommunen sollen auf „publikumsträchtigen“ Plätzen Böller und Feuerwerk verbieten. Außerdem soll es Versammlungsverbote geben.

Weiterhin gültig: Bestehende Beschlüsse bleiben weiter gültig, sofern sie nicht durch die neuen Vorgaben überholt werden. Damit dürfte weiterhin gelten, dass etwa in Hotels, Fitnessstudios, Friseur- oder Kosmetiksalons 2G dann greift, wenn bestimmte Krankenhausbelegungswerte in einer Region überschritten werden.

Maskenpflicht in Schulen: Wo sie noch nicht wieder eingeführt wurde, muss das jetzt passieren. Ob Masken auch am Platz getragen werden müssen, bleibt offen. Im Beschluss heißt es nur: „In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.“

Impfungen: Jeder, der eine Erstimpfung und „fristgerecht“ seine Zweit- oder Booster-Impfung bekommen möchte, soll diese bis Weihnachten bekommen können. Apotheken, Pflegefachkräfte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen künftig mitimpfen dürfen.

Spezielle Impfpflicht: Angekündigt wird noch einmal eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, etwa für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Kliniken. Daran wird bereits gearbeitet. Für Angehörige der Bundeswehr gilt bereits seit einigen Tagen die Duldungspflicht für Covid-19-Impfungen.

Allgemeine Impfpflicht: Bund und Länder gehen davon aus, dass diese ab Februar kommen könnte. Der Ethikrat soll bis Jahresende eine Empfehlung dafür erarbeiten. Begrüßt werde, dass der Bundestag „zeitnah“ über das Thema entscheiden wolle.

Auslaufender Impfstatus: Noch keine Entscheidung. Bis Jahresende soll klarer werden, ab welchem Monat der Status „geimpft“ künftig in Deutschland ausläuft. Auf EU-Ebene werde über einen Zeitraum von neun Monaten nach der zweiten Impfung diskutiert, heißt es.

Expertenstab: Neben dem oben beschriebenen Krisenstab wird ebenfalls im Kanzleramt ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und gemeinsame Vorschläge machen.

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