DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Neue Alimentations-Entscheidung des BVerfG zur Berliner Beamtenbesoldung unterstreicht Verfassungswidrigkeit
Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Düsseldorf. Mit einem Geständnis beginnt der Prozess um die Weitergabe geheimer Dokumente aus dem Bundesverteidigungsministerium. Ein Angeklagter packt aus.
Ein ehemaliger Kampfpilot hat gestanden, als Beschäftigter der Rüstungsindustrie ein geheimes Dokument aus dem Verteidigungsministerium weitergegeben zu haben. Es habe sich um eine Auflistung der künftigen Beschaffungsprojekte der Bundeswehr gehandelt, sagte der 60-Jährige am Freitag beim Prozessauftakt vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht. Eines der Projekte sei für sein damaliges Unternehmen wichtig gewesen.
Er habe das Dokument von einem befreundeten Beschäftigten eines anderen Rüstungsunternehmens auf einem Parkplatz in einem braunen Umschlag überreicht bekommen. Der 56-Jährige sitzt neben ihm auf der Anklagebank und schwieg bislang zu den Vorwürfen. Der 60-Jährige gab an, den Umschlag ungeöffnet in sein Auto gelegt und erst zu Hause hineingeschaut zu haben. «Als ich den Geheim-Stempel gesehen habe, ist es mir schaurig über den Rücken gelaufen. Ich war überrascht und mir war nicht wohl dabei», sagte er. Nachdem er das Dokument in seiner Firma kopiert und weitergegeben habe, habe er sein Exemplar geschreddert.
Den beiden Männern aus Meckenheim und Koblenz wird wegen «Offenbarens von Staatsgeheimnissen» der Prozess gemacht. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, als Mitarbeiter der Rüstungsindustrie 2016 das Geheimdokument des Verteidigungsministeriums herumgereicht zu haben. Die Angeklagten arbeiteten zu der Zeit für eine Sprengstofffirma und ein Rüstungsunternehmen.
In dem Dokument standen Details zu Haushaltsplanungen, die nach Ansicht des Bundesgerichtshofs Rückschlüsse auf die Schlagkraft von Bundeswehr und Nato erlaubten. Das Verfahren gegen einen dritten Verdächtigen war gegen Zahlung von 15 000 Euro Geldauflage eingestellt worden.
Eine Kopie der Unterlagen war bei einer Routinekontrolle in einem unverschlossenen Rollcontainer gefunden worden. Das Oberlandesgericht hatte die Anklage zunächst nicht zugelassen, weil keine «konkrete Gefahr für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland» bestanden habe, hatte sich aber dem Bundesgerichtshof beugen müssen.
Das Gericht hat bis Ende Juli zehn weitere Verhandlungstage für das Verfahren angesetzt. Beiden Angeklagten drohen Haftstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: