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Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Düsseldorf. Mit einem Geständnis beginnt der Prozess um die Weitergabe geheimer Dokumente aus dem Bundesverteidigungsministerium. Ein Angeklagter packt aus.
Ein ehemaliger Kampfpilot hat gestanden, als Beschäftigter der Rüstungsindustrie ein geheimes Dokument aus dem Verteidigungsministerium weitergegeben zu haben. Es habe sich um eine Auflistung der künftigen Beschaffungsprojekte der Bundeswehr gehandelt, sagte der 60-Jährige am Freitag beim Prozessauftakt vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht. Eines der Projekte sei für sein damaliges Unternehmen wichtig gewesen.
Er habe das Dokument von einem befreundeten Beschäftigten eines anderen Rüstungsunternehmens auf einem Parkplatz in einem braunen Umschlag überreicht bekommen. Der 56-Jährige sitzt neben ihm auf der Anklagebank und schwieg bislang zu den Vorwürfen. Der 60-Jährige gab an, den Umschlag ungeöffnet in sein Auto gelegt und erst zu Hause hineingeschaut zu haben. «Als ich den Geheim-Stempel gesehen habe, ist es mir schaurig über den Rücken gelaufen. Ich war überrascht und mir war nicht wohl dabei», sagte er. Nachdem er das Dokument in seiner Firma kopiert und weitergegeben habe, habe er sein Exemplar geschreddert.
Den beiden Männern aus Meckenheim und Koblenz wird wegen «Offenbarens von Staatsgeheimnissen» der Prozess gemacht. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, als Mitarbeiter der Rüstungsindustrie 2016 das Geheimdokument des Verteidigungsministeriums herumgereicht zu haben. Die Angeklagten arbeiteten zu der Zeit für eine Sprengstofffirma und ein Rüstungsunternehmen.
In dem Dokument standen Details zu Haushaltsplanungen, die nach Ansicht des Bundesgerichtshofs Rückschlüsse auf die Schlagkraft von Bundeswehr und Nato erlaubten. Das Verfahren gegen einen dritten Verdächtigen war gegen Zahlung von 15 000 Euro Geldauflage eingestellt worden.
Eine Kopie der Unterlagen war bei einer Routinekontrolle in einem unverschlossenen Rollcontainer gefunden worden. Das Oberlandesgericht hatte die Anklage zunächst nicht zugelassen, weil keine «konkrete Gefahr für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland» bestanden habe, hatte sich aber dem Bundesgerichtshof beugen müssen.
Das Gericht hat bis Ende Juli zehn weitere Verhandlungstage für das Verfahren angesetzt. Beiden Angeklagten drohen Haftstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
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