70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Bundestag in Berlin. Foto: dpa
Die Regierungskoalition im Bundestag will das Parlamentsbeteiligungsgesetz ändern und hat Rechtsexperten dazu angehört. Die Abgeordneten aus drei Ausschüssen saßen dabei sechs Professoren gegenüber und erhielten teilweise Bestätigung, teilweise aber auch deutliche Kritik. Wenig verwunderlich war die Bestätigung durch Georg Nolte. Schließlich war er doch auch Mitglied der „Rühe-Kommission“, auf deren Vorschlägen zur Anpassung des Parlamentsvorbehalts dieser Gesetzentwurf beruht. Die deutlichste Ansage kam von Joachim Wieland, der dem Vorhaben bescheinigte: „Gut gemeint, aber nicht gut gemacht.“ Zu oft sei der Versuch enthalten, die unmittelbar aus der Verfassung abgeleitete Mandatierungspflicht in einem einfachen Gesetz zu regeln. Das gehe aber nur durch eine Verfassungsänderung.
Auf kritisches Nachfragen von Frithjof Schmidt von Bündnis‘90/Die Grünen machte unter anderem Ulrich Hufeld von der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg klar: Einzelne Klarstellungen, dass zum Beispiel Ausbildungsmissionen „in sicherem Umfeld“ nicht vom Parlament beschlossen werden müssen, machen Einsätze ohne Zustimmung des Bundestages etwas wahrscheinlicher. Und sein Kollege aus Bonn Heiko Sauer sah eine „größere Argumentationslast“ beim Bundestag für diese Fälle, auch wenn jeder einzelne Einsatz an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu messen sei.
Das bestätigt die Haltung des Deutschen BundeswehrVerbands in diesem Punkt: „Wer hier den Parlamentsvorbehalt in Frage stellt, beschneidet die Rechte der Parlamentarier. Wenn sie nicht aufpassen, wird aus der Parlamentsarmee Bundeswehr eine Regierungsarmee“, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende, Hauptmann Andreas Steinmetz, schon anlässlich der ersten Lesung Ende Januar.
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