70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Dein Patch kann Gutes tun!
„Das KSK genießt im internationalen Kreis vergleichbarer Spezialkräfte einen ausgezeichneten Ruf"
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
In einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses haben sich Sachverständige mit dem geplanten Sondervermögen für die Bundeswehr befasst. Foto: DBwV/Gunnar Kruse
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat sich heute in einer öffentlichen Anhörung mit dem „Sondervermögen Bundeswehr“ befasst. Dabei ging es in der Debatte der Sachverständigen einerseits um das Gesetz zu Sondervermögen selbst, andererseits aber auch um ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes. Diese ist erforderlich, um das Bundeswehrsondervermögensgesetz einzurichten. Für beide Gesetze ist im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Damit ist die Bundesregierung auf die Unterstützung durch die Opposition angewiesen.
Der Gesetzentwurf zum Sondervermögen sieht vor, dass ab 2023 der Wirtschaftsplan des Sondervermögens mit dem Haushaltgesetz festgestellt wird. Die Tilgung der aufgenommenen Kredite soll nach vollständiger Inanspruchnahme innerhalb eines „angemessenen Zeitraums“ erfolgen.
Im Grundgesetz soll laut Entwurf im Artikel 87a ein neuer Absatz eingefügt werden: „Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit kann der Bund ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro errichten. Auf die Kreditermächtigung sind Artikel 109 Absatz 3 und artikel 115 Absatz 2 nicht anzuwenden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
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