DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Neue Alimentations-Entscheidung des BVerfG zur Berliner Beamtenbesoldung unterstreicht Verfassungswidrigkeit
Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Potsdam. Die Brandenburger Polizei will erstmals den Anti-Terrorkampf gemeinsam mit der Bundeswehr üben. Am kommenden Dienstag werde die Polizei auf dem Truppenübungsplatz Lehnin (Potsdam-Mittelmark) verschiedene Einsatzszenarien mit Unterstützung der Bundeswehr trainieren, teilte das Polizeipräsidium am Dienstag mit. Das Grundgesetz erlaube derartige Einsätze der Bundeswehr im Inland nur unter strengen Auflagen, etwa bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen. «Unter bestimmten Umständen kann dies auch Terrorlagen umfassen», erläuterte die Polizei.
Entsprechende Übungen hätten Bundeswehr und Polizei im vergangenen Jahr bereits in Bayern und Niedersachsen veranstaltet, erklärte der Sprecher des Polizeipräsidiums, Torsten Herbst. Die Führung liege in diesen Fällen bei der Polizei.
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