70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Verhandlungen über das Artikelgesetz gehen weiter. Und obwohl der Koalitionsvertrag unmissverständlich formuliert ist, obwohl die Expertenanhörung im Verteidigungsausschuss am Montag eindeutig die auch von vielen Parlamentariern geforderten Verbesserungen im Gesetzentwurf bei den Themen Rentennachversicherung, Versorgungsausgleich und dem kompletter Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen unterstrichen hat, gibt es offensichtlich jetzt Blockierer im Bereich der Innenpolitik.
Neben weiteren Experten hatte es Frank-Jürgen Weise, Vorsitzender des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit, in der Anhörung auf den Punkt gebracht: Er hatte erläutert, dass es arbeitsmarktpolitisch und volkswirtschaftlich absolut falsch sei, an den Hinzuverdienstgrenzen für ausscheidende Berufssoldaten festzuhalten. Und die Erörterungen zu den anderen Themenkomplexen waren ähnlich verlaufen.
Der Vorsitzende des Fachbereichs Besoldung/Haushalt/Laufbahnrecht, Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer, kommentiert: „Nun wird sich zeigen, ob derartige Anhörungen im Parlament sinnvoll sind – oder nur pure Zeitverschwendung. Für die Menschen der Bundeswehr wäre es mehr als unverständlich, wenn man sich Expertenmeinungen einholt, dann aber diesen nicht folgt."
Das Artikelgesetz hat eine überdimensional große Bedeutung, sowohl für die Menschen der Bundeswehr und ihre Familien, als auch für die Zukunftsfähigkeit einsatzbereiter Streitkräfte. Deshalb beobachten Bundeswehrangehörige in großer Zahl das Gesetzgebungsverfahren. „Sollte das Parlament nicht den Expertenratschlägen folgen, müssten diese eine Menge Briefe und Schreiben beantworten, denn eines ist klar: Verstehen würde das niemand!", prognostiziert Schönmeyer.
Der DBwV wird heute erneut mit seinen eigenen Juristen die Verfassungskonformität einzelner Maßnahmen des Gesetzes erörtern und anschließend mit Parlamentariern und Teilen der Bundesregierung in entsprechende Gespräche eintreten. „Wesentlich ist, dass das Artikelgesetz nicht in Gänze scheitern darf oder sogar noch im parlamentarischen Verfahren verschlechtert wird. Was Verbesserungen angeht, bleiben wir im Gespräch", erklärt der Bundesvorsitzende Oberstleutnant Wüstner nach einem Gesprächsmarathon mit etlichen Parlamentariern.
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