Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
„Viele haben mich für verrückt erklärt, aber mein Entschluss stand felsenfest.“
DBwV für neuen Wehrdienst: Freiwilligkeit allein wird nicht reichen
„Ich suche Kameraden, denen ich ohne Vorbehalte vertrauen kann.“
Raus aus dem Lieferando-Modus
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Countdown zur Hauptversammlung: Genau hinschauen und nachrechnen
Auf dem Weg zur Hauptversammlung 2025 – Wir gestalten mit!
Bildergalerie: Gesichter der Hauptversammlung
Der Deutsche BundeswehrVerband hat den gesamten Prozess des Gesetzgebungsverfahrens sehr eng begleitet. So konnten wichtige verbandspolitische Forderungen umgesetzt werden. Foto: Bundeswehr/Marco Dorow
Der Bundestag hat am 31. Januar 2025 das Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr („Artikelgesetz Zeitenwende“) beschlossen. Es beinhaltet wichtige Instrumente zur Personalgewinnung und -bindung sowie Verbesserungen der sozialen Rahmenbedingungen, darunter wesentliche Neuregelungen für die Brigade Litauen. Flankiert von zwei inhaltlich ergänzenden Mantelverordnungen sieht das Gesetz die Änderung zahlreicher Gesetze und weiterer Verordnungen vor und ist angesichts des Regelungsinhalts für die Bundeswehr von herausragender Bedeutung.
Das Gesetz gehört zu den wenigen Gesetzen, die nach dem Bruch der Ampelkoalition noch beraten und beschlossen wurden, weil die damals oppositionelle Unionsfraktion dieses Gesetzgebungsverfahren unterstützte. Und es war das einzige Gesetz in der abgelaufenen Legislaturperiode des Bundestages, das sich ausdrücklich mit dem Personal der Bundeswehr auseinandersetzt hat. Der Verband hat nicht nur den gesamten Prozess des Gesetzgebungsvorhabens in Regierung und Parlament sehr eng begleitet, sondern bereits im Vorfeld in den beteiligten Ministerien und im Bundestag den Boden dafür bereitet. So ist es gelungen, viele verbandspolitische Vorhaben erfolgreich über die Ziellinie zu bringen.
Doch dieser Erfolg ist kein Endpunkt, sondern ein Auftakt. Die Bundesregierung muss der Erwartungshaltung, die sie geweckt hat, nun auch gerecht werden. Die Aufgabe des DBwV ist es dabei, genau hinzuschauen, ob die vom Parlament beschlossenen Änderungen tatsächlich so umgesetzt werden, wie sie gedacht waren - und frühzeitig zu warnen, wenn dies nicht der Fall sein sollte. Der politische Wille ist klar, nun muss er in die Tat umgesetzt werden.
a) Mobilität
b) Besoldung
c) Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen
Anders als bei Rentnern wurden bestimmte Einkünfte von pensionierten Soldaten - genau wie bei Beamten - nach wie vor auf die Versorgungsbezüge angerechnet. Für pensionierte Soldaten wurden mit dem Artikelgesetz Zeitenwende nun sämtliche Hinzuverdienstgrenzen abgeschafft.
d) Versorgung
e) Vereinbarkeit Familie und Dienst
f) Laufbahnrecht
Neuerungen in der Soldatenlaufbahnverordnung: Änderungen in der Soldatenlaufbahnverordnung bringen diverse Erleichterungen, die sehr zu begrüßen sind. So wird der praxisorientierte Aufstieg für Mannschaften aller Laufbahnen erleichtert, genau wie Fachkarrieren von Offizieren und Aufstiege in die Reservelaufbahn.
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