70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Dein Patch kann Gutes tun!
„Das KSK genießt im internationalen Kreis vergleichbarer Spezialkräfte einen ausgezeichneten Ruf"
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Auch die Heeresinstandsetzungslogistik GmbH (HIL) wird als Inhousegesellschaft weitergeführt. Foto: Bundeswehr/De Castro
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
für die Kooperationsgesellschaften der Bundeswehr, die inzwischen aufgrund der einhundertprozentigen Beteiligung allesamt sogenannte Inhousegesellschaften der Bundeswehr sind, werden seit längerer Zeit im BMVg Folgelösungen gesucht. Damit einhergehend laufen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, ob die Aufgaben der Inhousegesellschaften zukünftig vollständig bei ihnen verbleiben, zwischen ihnen und der Bundeswehr aufgeteilt oder (wieder) komplett durch die Bundeswehr wahrgenommen werden sollen. Dies ist nicht nur im Hinblick auf die zu erbringenden Dienstleistungen für die Bundeswehr von Interesse, sondern auch für einen Teil des Bundeswehrpersonals, das zu den Inhousegesellschaften gestellt oder beigestellt wurde, darunter größtenteils Tarifbeschäftigte.
Für die Heeresinstandsetzungslogistik GmbH ist schon vor längerer Zeit die Entscheidung gefallen, sie nicht zu verkaufen, sondern als Inhousegesellschaft weiterzuführen. Chauffeurleistungen für Dienststellenleitende und Gleichgestellte sollen zukünftig nicht mehr durch die BwFuhrparkService GmbH erfolgen. Hierfür werden ein Teil der beigestellten zivilen Kraftfahrer wieder in die Bundeswehr zurückkommen. In Abhängigkeit der Ergebnisse von noch laufenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen könnten Weitere für Fahrleistungen für Kraftfahromnibusse und für Materialtransporte folgen. Dagegen soll die Untersuchung beim Bundeswehr-Bekleidungsmanagement GmbH (BwBM) die Inhousegesellschaft als tragfähigere Lösung ergeben haben. Im Zusammenhang mit dem BwBm wurde bekannt, dass es für die bei ihr im Arbeitsverhältnis stehenden Beschäftigten keine tariflich geregelte Entlohnung gibt. Trotz einschlägiger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit beziehen zumindest einige von ihnen einen Lohn, der unterhalb der Entgeltgruppen der von der Bundeswehr beigestellten Beschäftigten mit adäquaten Tätigkeiten und sogar unter der Entgeltgruppe 1 des TVöD liegen soll. Laut der Staatssekretärin Dr. Sudhof sollen in den kommenden drei Jahren für alle Inhousegesellschaften des Bundes eine Tarifbindung herbeigeführt werden.
Die bekanntgewordenen Umstände werfen Fragen auf. Vor dem Hintergrund, dass nicht erst seit der letzten Bundestagswahl die Bundesregierung auf soziale Gerechtigkeit drängt, ist die Tolerierung von prekären Arbeitsverhältnissen in bundeseigenen Gesellschaften sehr fragwürdig. Anstatt Behördenlösungen mögen Auslagerungen von Dienstleistungen für die Bundeswehr in Inhousegesellschaften wirtschaftlicher sein, jedoch nicht auf Kosten von Dumpinglöhnen. Wenn die Bundeswehr sich ihren selbst ausgegebenen Ruf als attraktiver Arbeitgeber nicht schädigen will, dann darf die Einführung von Tariflöhnen in den für sie tätigen Gesellschaften keine drei Jahre dauern.
Mit herzlichen GrüßenIhr Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte Klaus-Hermann Scharf
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