70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Um attraktiv zu sein, wird man an einer angemessenen IT-Zulage für Cyber-Fachkräfte nicht vorbeikommen. Foto: Maxim Duzij/unsplash
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
zurzeit laufen zwei Gesetzesvorhaben, die für die Bundeswehr von großem Interesse sind. Es sind zwei Artikelgesetze, das Bundeswehr-Einsatzbereitschaft-Stärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG) und das Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungs- und Umzugskostenrechts (BesStMG). Im Gegensatz zum BwEinsatzBerStG – ausgenommen einige Verbesserungen im Beamtenversorgungsgesetz – ist das Zivilpersonal hauptsächlich von dem anderen Artikelgesetz betroffen. Genauer gesagt sind es die zivilen und militärischen Besoldungsempfänger. Wenn man der Meinung sein sollte, Modernisierung hat etwas mit Verbesserung und Attraktivität zu tun, dann wird man beim Entwurf zum BesStMG schnell eines Besseren belehrt.
In der Tat gibt es Verbesserungen wie bei der Erhöhung von Stellenzulagen, jedoch unterbleibt weiterhin deren Dynamisierung und Ruhegehaltsfähigkeit. Die Erhöhung der Personalgewinnungs- und -bindungsprämie ist zwar zu begrüßen, deren Einmalzahlung und Reduzierung jeweils um ein Drittel bei Verlängerung des Gewährungszeitraums jedoch kontraproduktiv. Insbesondere wird man das große Fehl an technischen Beamten und im Cyberbereich mit solchen, im Vergleich zur Privatwirtschaft chancenlosen Angeboten, nicht ausgleichen können. Trotz eines höheren Eingangsamts für Beamte im mittleren und gehobenen technischen Dienst kommt man an einer angemessenen Technikerzulage nicht vorbei. Gleiches gilt auch für eine IT-Zulage für Cyber-Fachkräfte. Während die „Modernisierung“ des Umzugskostenrechts nur marginale Änderungen vorsieht, muss man im Gesetzentwurf die beabsichtigten Verschlechterungen im Familienzuschlag für Verheiratete mit Unverständnis zur Kenntnis nehmen. Die Ehe mag in der heutigen Gesellschaft vielleicht nicht mehr modern sein, jedoch untersteht sie nach wie vor dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.
Die durch den Titel des Artikelgesetzes erzeugten Erwartungen werden bei Weitem nicht erfüllt. Dem Entwurfsverfasser ist ein kräftiges Nachsitzen zu empfehlen, wenn nicht Teile seines Gesetzes in Karlsruhe hängen bleiben sollen und er tatsächlich Attraktivität für den Bundesdienst erreichen will, um dem erwarteten personellen Fehl entgegenwirken zu können.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Klaus-Hermann Scharf Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: