Der im Mai verkündete Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute hatte eine Schockwelle durch die Truppe gejagt. Foto/Montage: picture alliance/photothek.de/Juliane Sonntag, picture alliance/dpa/Bernd Wüstneck, picture alliance/Sven Simon/Frank Hoermann/DBwV

27.09.2026
DBwV

Beförderungsstopp: Einen Schritt weiter, aber noch lange nicht am Ziel

Die ganze Bundeswehr erinnert sich noch gut an die turbulenten Tage im Frühling. An die Schockwelle, die mit dem Tagesbefehl von Minister Boris Pistorius und Generalinspekteur Carsten Breuer am 18. Mai durch die Truppe jagte, als sie den Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute verkündeten. Niemand hatte glauben wollen, dass dem BMVg keine bessere Reaktion auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom Juli 2025 einfallen würde als ausgerechnet diese – mit dem „Potenzial zum Super-Gau“, wie der Verband warnte. Vorschläge hat es genug gegeben: Der DBwV hatte in vielen Gesprächen auf Arbeitsebene und auch bei Tischgesprächen bis zur Ebene des Ministers Lösungsoptionen aufgezeigt. Leider wurden diese vom BMVg nicht weiterverfolgt.

Inzwischen ist mit der Einrichtung der Arbeitsgruppe „Personalstruktur 2027+“ unter Leitung von Generaloberstabsarzt Dr. Nicole Schilling und Ministerialdirektor Dr. Alexander Götz verspätet, aber immerhin Schwung in die Angelegenheit gekommen. Auch der Verband war selbstverständlich aktiv: Den Sommer über gab es etliche Gespräche mit dem BMVg zu den verschiedenen Möglichkeiten des Handelns. Nach einer entsprechenden Entscheidung soll nun ab Oktober dem Gesamtvertrauenspersonenausschuss ein Verwendungsaufbaukonzept für die Laufbahn der Feldwebel zugeleitet werden. Parallel dazu werden die Beteiligungsgremien in den Organisationsbereichen mit Blick auf die Umsetzung im Detail eingebunden.

Schwerpunkte des DBwV

Der DBwV hat immer gesagt, welche Aspekte bei der kurzfristigen Problemlösung jetzt wesentlich sind, der Bundesvorsitzende hat diese auch im Austausch mit Verteidigungsminister Pistorius erörtert. Die Schwerpunkte sind im Einzelnen:

  • Beibehaltung der allgemeinen Laufbahnperspektive Stabsfeldwebel / Stabsbootsmann
  • Erhalt eines regionalisierten Verwendungsaufbaus
  • Schaffung einer früheren Möglichkeit zur Beförderung in den Dienstgrad Stabsfeldwebel / Stabsbootsmann idealerweise ab 12 Feldwebeljahren
  • „Bestandsschutz“ als Übergangslösung für Stabsfeldwebel / Stabsbootsmänner auf künftig gegebenenfalls herabdotierten Dienstposten
  • Möglichkeit zum Erhalt groß gebündelter Dienstposten in ausgewählten Fachverwendungen
  • Sicherstellung der Beförderung all derjenigen, die ab dem 1. Juli 2026 „an der Reihe“ waren – ihre 16 Feldwebeljahre voll hatten – um Reformverlierer zu vermeiden.

Einen Schritt weiter, aber noch nicht im Ziel

Aktuell laufen die letzten Prüfschleifen zur Ausgestaltung des neuen Verwendungsaufbaukonzeptes. Die Inspekteure sollen auf einer „Leitplankenkonferenz“ ihre spezifischen Bedenken und Forderungen eingebracht haben, die Detailarbeit in den Organisationsbereichen zur vom BMVg in Aussicht gestellten großen Bündelungen für ausgewählte Fachverwendungen ist noch nicht abgeschlossen. 

Offen sind weiterhin auch einige Details der angestrebten Übergangslösung zur Vermeidung von Reformverlierern inklusive der organisatorischen Grundlagen. Nicht zuletzt werden für das kommenden Jahr zusätzliche Planstellen einzuwerben sein. Der DBwV bewertet es positiv, dass Verteidigungsminister Pistorius dies bereits in seinem ersten Tagesbefehl benannt hat. All das zeigt: Man ist einen Schritt weiter, aber noch lange nicht am Ziel. Es bleibt also abzuwarten, ob auch aus dieser Krise eine Chance zu machen ist, wie es das Ziel des DBwV ist. 

Am Verband soll es jedenfalls nicht scheitern: Die Spitzenmandatsträger werden sich weiter ins Zeug legen. Zu lange war die Laufbahngruppe der Unteroffiziere eine Art Stiefkind der Bundeswehr, eingeklemmt zwischen denen der Mannschaften und der Offiziere, ohne den Stellenwert, den sie verdient. Für den DBwV wird daher die kurzfristig zu schaffende Lösung zur Aufhebung des Beförderungsstopps lediglich der Anfang sein. Der Verband wird die Beschlusslage der Hauptversammlung zu den Themen Laufbahn und Besoldung selbstverständlich weiterhin verfolgen und im kommenden Jahr auch in der Arbeitsgruppe „Personalstruktur 2027+“ des BMVg weiter erörtern.

Soldatenbeteiligung im Fokus

In den kommenden Wochen wird der Gesamtvertrauensausschuss über besagtes Verwendungsaufbaukonzept beraten sowie im Rahmen der Beteiligung etwaige Fragen aufwerfen und gegebenenfalls notwendige Forderungen einbringen. Parallel dürften die Gremien auf Ebene des nachgeordneten Bereichs betroffen sein. Dort geht es dann um die Spezifika des Verwendungssaufbaus in den Ausbildungs- und Verwendungsreihen. Dies ist eine klassische „Spielwiese“ der Säulenvorsitzenden im DBwV, die wie gewohnt auch auf dieser Ebene ihre Forderungen einbringen werden.

Die Truppe ist skeptisch

In der Truppe ist die Skepsis nach wie vor riesig. Das BMVg muss noch unter Beweis stellen, ob der Vertrauensverlust in der Laufbahn der Feldwebel geheilt werden kann. Noch glaubt niemand an eine zügige Aufhebung des Beförderungsstopps oder an eine Übergangsregelung zur Vermeidung von Reformverlierern. „Das BMVg muss nicht nur im Januar den Beförderungsstopp aufheben, sondern gleichzeitig die Rahmenbedingungen so verbessern, dass Begriffe wie Wertschätzung und Anerkennung nicht mehr wie wohlfeile Bekundungen wirken. Vertrauensverlust und Skepsis im Unteroffizierkorps sind enorm“, so der Bundesvorsitzende.

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