70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Nachdem das Thema Beihilfe für Beamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger durch die Veröffentlichung der aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung erneut aufgegriffen wurde, ist die Befürchtung der Betroffenen verständlicherweise groß, dass erneut versucht wird, an der „Alimentationsschraube“ zu drehen.
Neben der bereits kritisierten, unsicheren Datenlage steht aber ein anderer, grundsätzlicher Aspekt im Vordergrund: Das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn darf nicht durch fiskalische Rechenspiele gefährdet werden! Der Vorsitzende ERH, Hauptmann a.D. Albrecht Kiesner: "Die Fürsorgeverpflichtung – darunter fällt die Beihilfe – ist ein wichtiger Bestandteil des gegenseitigen Vertrauens. Gerade Soldaten, ob aktiv oder ehemalig, sind auf Grundlage dessen ein hohes Risiko eingegangen oder werden dies weiterhin tun. Eine einseitige Kündigung des Vertrauensverhältnisses durch die Abschaffung der Beihilfe käme einem deutlichen Bruch gleich."
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