Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Nachdem das Thema Beihilfe für Beamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger durch die Veröffentlichung der aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung erneut aufgegriffen wurde, ist die Befürchtung der Betroffenen verständlicherweise groß, dass erneut versucht wird, an der „Alimentationsschraube“ zu drehen.
Neben der bereits kritisierten, unsicheren Datenlage steht aber ein anderer, grundsätzlicher Aspekt im Vordergrund: Das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn darf nicht durch fiskalische Rechenspiele gefährdet werden! Der Vorsitzende ERH, Hauptmann a.D. Albrecht Kiesner: "Die Fürsorgeverpflichtung – darunter fällt die Beihilfe – ist ein wichtiger Bestandteil des gegenseitigen Vertrauens. Gerade Soldaten, ob aktiv oder ehemalig, sind auf Grundlage dessen ein hohes Risiko eingegangen oder werden dies weiterhin tun. Eine einseitige Kündigung des Vertrauensverhältnisses durch die Abschaffung der Beihilfe käme einem deutlichen Bruch gleich."
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