70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Copyright: Pressefoto von Dr. Johann Wadephul
Berlin. Nach den kritischen Stimmen der Experten in der Anhörung von Mitte April ist die Debatte zur Änderung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes wieder offen. Fünf von sechs Rechtsprofessoren hatten damals verfassungsrechtliche Vorbehalte unter anderem bei den Klarstellungen gehabt, die einen Parlamentsvorbehalt für Ausbildungsmissionen und andere Missionstypen „in der Regel“ ausschließen würden.
Er sammle deshalb Positionen dazu, so der Vorsitzende des federführenden Bundestagsausschusses, Johann Wadephul (CDU), im Gespräch mit dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden, Hauptmann Andreas Steinmetz. Steinmetz stellte klar: „Der Deutsche BundeswehrVerband sieht hier vor allem ein Problem in der Auslegung des Gesetzes.“ Dass die Kriterien für die Mandatierung eines bewaffneten Einsatzes verfassungsrechtlich die gleichen bleiben, sei auch dem Verband klar. Aber der Bundestag sei bei Ausbildungsmissionen auf einmal in der Rechtfertigungspflicht für eine Befassung. Das sei der falsche Weg. Die „Goldrandlösung“ aus DBwV- Sicht wäre also die Verabschiedung des Gesetzentwurfs ohne diesen Passus. Dann hätte man die positiven Elemente wie die regelmäßige Evaluierung und Bilanzierung jedes Einsatzes - aber weniger politische Debatten über das „Ob“ einer Bundestagsbefassung anstelle über den Einsatz selbst.
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