Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
In dieser Kaserne in Illkirch war Franco A. stationiert. Das BGH hob nun den Haftbefehl gegen seinen mutmaßlichen Komplizen auf Foto: dpa
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Haftbefehl gegen einen Mitbeschuldigten im Falle des mutmaßlich rechtsextremen Oberleutnants der Bundeswehr Franco A. aufgehoben.
Dem Beschuldigten war zur Last gelegt worden, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Er soll gemeinsam mit Franco A. und einem weiteren Mittäter den Plan gefasst haben, einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vorzunehmen, so der Vorwurf. Hierzu sollen sich die Beschuldigten eine Schusswaffe beschafft und diese auf dem Flughafen Wien versteckt haben.
Den geplanten Anschlag habe der Mitbeschuldigte Franco A. vornehmen sollen, der sich außerdem noch als syrischer Flüchtling ausgab, um sich als Asylbewerber zu registrieren. Es wird gemutmaßt, dass er damit den Verdacht auf in Deutschland lebende Asylbewerber lenken wollte. Nach der Entscheidung des 3. Strafsenats lässt sich aus den bisherigen Ermittlungen der für einen Haftbefehl erforderliche dringende Tatverdacht für eine Beteiligung des Beschuldigten an der Tat aber nicht herleiten.
Insbesondere sei es derzeit nicht in dem für eine Inhaftierung des Beschuldigten erforderlichen hohen Maße wahrscheinlich, dass dieser an der maßgeblichen Tathandlung, dem Beschaffen und Verwahren der Waffe durch Franco A., als Mittäter oder Gehilfe beteiligt war, heißt es in einer ersten Mitteilung des BGH. Das Verteidigungsministerium wollte sich nicht zur Freilassung äußern.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: